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BEKO 
Engineering 
& 
Informatik 
GmbH
Bewertung

Nur mit Zusatzvertragsklauseln zu genießen: Zahlte VORSÄTZLICH (!) Gehalt 15 Tage später + Urlaubsgeld erst am 30. Sept!

3,5
Empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei BEKO Engineering & Informatik GmbH in Wien gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Das "Bodenpersonal" (in der Personalverrechnung und der direkten Vorgesetzten-Hirarchie) ist hoch engagiert, nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch rasch beizustehen. Bravo! Bravo! Bravo!

F A Z I T : Kann ich persönlich die Beko als Arbeitgeber empfehlen? NUR wenn diese monetären Eckpfeiler ehest und dauerhaft repariert sind. In der Zwischenzeit muss ich Arbeitswilligen raten unbedingt auf obige Zusatzvertragsvereinbaren inkl. Pönalvereinbarungen zu pochen.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Arbeitgeberische Todsünde Nr. 1:
Leider hilft das engagierteste "Bodenpersonal" nichts: Der Fisch fängt am Kopf zu stinken an. Will heißen, die Personalverrechnung muss Vorgaben der Finanzleitung umsetzen. Der konkrete Fall: Vereinbartes Ende des Dienstverhältnisses: MonatsMITTE - nuna unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Also hatte spätestens am 16. das Geld der finalen Abrechnung am Konto zu sein. Ist doch schließlich in mehreren Wochen Kündigungsfrist Zeit genug zur Berechnung! Die Beko verweigert jedoch die Auszahlung mit dem Hinweis, dass diese nur mit allen anderen am Monatsende erfolgen kann.

KLARTEXT : Dies ist eindeutig gesetzeswidrig und stellt vorsätzliches und systematisches Entziehen von Liquidität der Arbeitnehmerseite dar. Starke Indizien deuten auf den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hinterziehung, welcher sich auf gerichtliche Anordnung mit wenig Aufwand belegen ließe.
Der AK sind Unternehmen mit solchen Verschleppungsstrategien zu Ohren gekommen. Die Lohnverrechnung muss mittels Software nach in Ö geltendem Recht funktionieren. 15 Tage warten aufs Geld ist hierzulande NICHT legal!

Nutzen Beko: Liquiditätsgewinn
Schaden Beko: Schluss mit lustig!

Verbesserungsvorschläge

a) Beko muss seiner gesetzlichen Verpflichtung, Gehälter ausscheidender Mitarbeiter spätestens am Tag nach der Fälligkeit überwiesen zu haben nachkommen (Arbeitgeberische Todsünde Nr 1).

b) Eine Betriebsratsvereinbarung, wonach für Einsteiger das 13. bzw. 14. Gehalt um Monate verzögert ausbezahlt wird, muss rückgängig gemacht werden (Arbeitgeberische Todsünde Nr 2). Denn sie ist zum einen null Verbesserung für ArbeitNEHMER und andererseits ohnedies nur der gesetzliche gerade noch erlaubte Zeitpunkt.

Zwischenlösung von Seiten ArbeitNEHMER: Den Arbeitsvertrag nicht ohne DREI zusätzliche Punkte unterschreiben:

* Die aliquote Auszahlung des 13. oder 14. Gehaltes hat zeitgleich mit allen Mitarbeitern zu erfolgen.

* Die Auszahlung des Gehalts hat spätestens am ersten Tag nach Monatsende oder Vertragsende zu erfolgen.

* Jeder Tag verzögerter Gehaltsauszahlung ist mit einer Pönale von € 100 zu kompensieren.

c) Nebenschauplatz Weiterbildung: Der Beko GF ist egal, dass der Online-Hauptausbildungspartner nicht funktioniert, wenn man Datensauger wie Google & Co blockiert.

d) Es braucht einen ECHT wirkmächtigen Betriebsrat, der für ArbeitNEHMERinteressen einsteht.


Kollegenzusammenhalt

Gehalt/Sozialleistungen

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Arbeitgeber-Kommentar

Gabrijela Faderl, Leitung Human Resources
Gabrijela FaderlLeitung Human Resources

Danke für dein kritisches Feedback, welches wir sehr ernst nehmen. Jedoch weisen wir jegliche Vorwürfe, nicht den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, vehement zurück. Auszahlungen von Gehalt und Urlaubsgeld entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und richten sich entweder nach dem Arbeitsvertrag oder abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen, an die wir uns halten müssen.

Gerne können wir uns in einem persönlichen Termin nochmals dazu austauschen. Ich bin telefonisch sowie per E-Mail erreichbar unter:
- Gabrijela.faderl@beko.at
- 0664 / 461 530 4

Schöne Grüße,
Gabrijela Faderl

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