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"Die meisten Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit stämpeln. Die Überzeit verfällt dabei nicht und kann in der Regel abgebaut oder ausbezahlt werden. Die Überzeitkonten sind unbeschränkt und geleistete Überzeit verfällt nicht.
Ein Kontrollsystem für überbordende Überstunden gibt es allerdings nicht. Man muss die Kontrolle schon selber machen und die Massnahmen mit seinem Vorgesetzen abmachen."