vor 3 Wochen
"Nach der Gesetzesänderung zur Sovialversicherungspflicht, ist das Gehalt der BA Studenten unter Hartz IV Niveau
Beispiel:
Auszahlungsbetrag vor Gesetzesänderung im 2. Studienjahr:
1.110,- Euro ca.
Auszahlungsbetrag am 15. des Monats nach Gesetzesänderung:
880,- Euro (ca.)
davon sind abzuführen
300,- Euro Studiengebühren für die BA
500,- Euro für die Wohnung (was in Frankfurt keine Luxuswohnung ist.)
Bleiben also 80 Euro für Lebensmittel, Kleidung, Wäsche, etc. pro Monat. Ohne die Hilfe dritter wäre das Studium nicht zu Ende zu bringen.
Der Bank ist diese Misere bekannt, Änderungen will man aber nicht einführen. Na ja aber 600 Mio Euro an variabler Vergütung an AT Mitarbeiter können ja in Aktienform ausgeschüttet werden.
Die Gehaltsaussichten nach dem Studium sind auch nicht überragend. Empfohlen wird hierbei von der Personalabteilung an die Bereiche duale Studenten mit TG6 einzustellen. Externe Studenten werden mit TG7 in ein Trainingsprogramm aufgenommen. Auszubildende mit Berufsschulabschluss und Verkürzung auf zwei Jahre werden mit TG5 übernommen und dann im Folgejahr auf TG6 geschlüsselt. Diese Gehaltspolitik ist eine Farce, nicht mehr, nicht weniger."
Standort: 60327 Frankfurt | Abteilung: Finanzen / Controlling
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