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"Nachdem wie öffentlich auch bekannt die Soldaten immer noch mit Beamten gleichgesetzt und gleich bezahlt werden und die Steigernugen, welche in den letzten Jahren durchgeführt wurden gerade einmal den Inflationsausgleich darstellen und die Kürzung bzw. die Aufhebung der Weihnachtsgeldkürzung wieder aufgehoben wurde, steht die Leistung und die Belastung, welchen die Soldaten unterliegen nicht mehr im Verhältniss zum Verdienst."