vor 46 Wochen
"Der Urlaub muss bis zum 10. Oktober des Vorjahres für das Folgejahr eingereicht werden. Aufgrund eines nicht vorhandenen Grunddienstplans, kann man diesen nicht optimal nutzen. Wenn er allerdings eingereicht und bewilligt wurde, kann man ihn zu dem Zeitpunkt auch ganz sicher antreten.
In der Regen findet ein 7 Tage- Arbeitsblock statt und man hat normalerweise nur 1 Wochenende im Monat Frei. Für eine Fernbeziehung ist das der Tod. Rücksicht auf Ehe o. Familie wird keine genommen! Man kann natürlich die Dienste untereinander tauschen, was wiederum zu Missgunst anderer führt, wenn es ein begehrter Dienst ist. Ein Teufelskreis...."
Standort: Dresden, Chemnitz, Leipzig | Abteilung: Sonstige
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