Arbeitslosengeld und Wohngeld?

  • Markus65
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 7
vor > 4 Jahre
hoi, wollte fragen ob es möglich ist zusätzlich zum arbeitslosengeld auch wohngeld zu beantragen. wäre sehr dankbar für eure hilfe, hab absolut keine ahnung!!!!
  • superella
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 34
vor > 4 Jahre
also beantragen kannst du rein theoretisch alles, fraglich ist dann halt immer ob du es dann auch bekommst.
aber versuchen würde ich es an deiner stelle auf alle fälle. soweit ich bescheid weiß, hängt es davon ab, ob du wohngeld bekommst, von der höhe deiner monatlichen einnahmen. da das arbeitslosengeld dein einkommen ist, sollte es kein problem sein (außer du hast noch irgendwelche einnahmen)
lg, ella
  • Macfreak
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 8
vor > 4 Jahre
aber es hängt natürlich auch von der größe der wohnung und daraus folgend von der miete ab. sonst nimmt sich ja jeder eine luxus-wohnung die man sich nicht leisten kann und staubt dann mietbeihilfe ab. also kanns mir nur so vorstellen
  • gandalf2
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 41
vor > 4 Jahre
vorposter haben recht, beantragen kostet nur zeit (die du als arbeitsloser sowieso hast) und mehr als das sie deinen antrag ablehnen kann dir nicht passieren.
  • jedi
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 28
vor > 4 Jahre
wenn eine bestimmte verdienstgrenze nicht überschritten wird, was bei dir als arbeitsloser unwahrscheinlich ist,kannst du wohngeld beantragen. 8)
das können übrigens nicht nur arbeitslose sondern auch wenig verdienende :!: :!: :!:
für eine person bekommst du für 50qm wohngeld 8)
für jede weitere person +20qm, 8) 8) 8) 8)
das ganze hat aber eine obergrenze.
eine dachgeschosswohnung in der city kannst du dir also abschminken. :cry:
euer jedi :wink:
  • chilibee
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 64
vor > 4 Jahre
eine dachgeschosswohnung in der city kannst du dir also abschminken.


da mach ich mir gerade hoffnung und puff ist die blase zerplatz! wohn in einer 96qm dachgeschosswohnung zu 2. hätte aber eine wohnbeihilfe dringend notwendig. :|
  • jedi
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 28
vor > 4 Jahre
nicht ganz denn du kannst ja zu zweit bis 70qm wohnbeihilfe beantragen den rest mußt du halt selber aufbringen 8)
du mußt also nicht gleich umziehen :D
wenn ihr zu zweit seid müßtet ihr das ja schaffen :wink: :wink:
den Antrag mußt du beim Magistrat stellen,
ich sag es dir gleich du brauchst so ziemlich sämtliche Dokumente die du hoffentlich in deiner gut geordneten Dokumentenmappe aufbewahrst :roll:
viel glück
euer jedi :wink:
  • Jobritter
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 47
vor > 4 Jahre
an eurer stelle würde ich einfach auf das zuständige amt gehen und den antrag ausfüllen, mehr als die hin- und herfahrtszeit kostet das alles nicht.
mfg,
JR
  • mike74
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 9
vor > 4 Jahre
Beantragen auf alle Fälle.
Mietzuschuß ist wahrscheinlich drin.
  • girly
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 79
vor > 4 Jahre
Kommentar:hoi, wollte fragen ob es möglich ist zusätzlich zum arbeitslosengeld auch wohngeld zu beantragen. wäre sehr dankbar für eure hilfe, hab absolut keine ahnung!!!!


Hi, frage deinen Betreuer beim AMS welche Beihilfen du noch evtl.bekommen könntest, fragen kostet nichts.Ich habe immer versucht mit den wartenden beim Ams-Terminen in Kontakt zu treten.Manchmal habe ich interessante Tipps bekommen.
Lg, Girly
  • cat32
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 56
vor > 3 Jahre
Grüss Euch, natürlich kann man auch Wohngeld beantragen. Wie es in Deutschland oder Schweiz ist habe ich keine Ahnung, kenn mich nur in Österreich aus. Da gibt es eine Mietzinsbeihilfe - bekommt fast jeder. Natürlich unterschiedlich, sie wird vom Einkommen, auch von den Mitbewohnern und der Miete errechnet. Also wenn mehrere Verdiener im selben Haushalt sind, sind es nicht so gut aus, trotzdem viel Glück.
  • Jadoch
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 60
vor > 3 Jahre
Hey ihr,

In Österreich kann jeder Wohnbeihilfe ( so heisst das bei uns) beantragen. Du musst dann zum Magistrat und den Antrag stellen. Natürlich musst du auch deine Finanzen offen legen. Die wollen natürlich wissen was du verdienst bzw. dein Partner wenn er bei dir gemeldet ist. Wenn du dann die Grenze nicht überschreitest, dann bekommst du diese Wohnbeihilfe.

Gruß
jadoch
  • kueken
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 2 Jahre
hallo ich hab da mal ne frage ich weiss nicht weiter meine lage ist so ich hab eine 1 jährige ausbildung zur krankenpflegehelferin gemacht dann hab ich ne anstellung im altenheim bekommen mein vertrtag geht noch bis zum 30.09.2009 ich arbeite seit dezember 2008 mein chef hat mir aber noch nicht drauf geantwortet wie es jetzt weiter geht im januar bin ich mit meinem freund zusammen gezogen der auch in ausbildung ist da ich noch keine neue arbeitsstelle habe und meine eltern nicht viel verdienen würde ich mal gerne wissen ob jemand mir sagen kann ob ich evt. zu überbrückung unterstützung bekommen könnte da ich bald erst 19 werde ?
  • klimaneutral
  • Status: Legende
  • Beiträge: 533
vor > 2 Jahre
@kueken
Hallo, kueken!
Es ist schon spät - morgen bekommst Du bestimmt kompetente Antworten - weiß leider auch zu wenig....
Schlaf gut - Grüße
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
@kueken

Hallo Kueken

Kann dir leider keine Antwort geben, da ich dein "Landesgesetz" nicht kenne. Ich bin aber ebenfalls überzeugt, dass dir hier jemand zur Seite stehen kann mit einer kompetenten Antwort.
Leider ist schon an einigen Orten Ferienzeit, so dass das Forum nicht sonderlich frequentiert ist.

Wünsche dir alles Gute.

Wurzel
  • Diva
  • Status: Legende
  • Beiträge: 2812
vor > 2 Jahre
@ Kueken

Hallo , natürlich steht Dir Unterstützung zu. Falls Du Dich noch in der Ausbildung befindest / oder noch eine machen willst , steht Dir sogar Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu.
Ich rate Dir : in jeder Stadt gibt es ein " Gleichstellungsbüro" - Gleichstellungsbeauftragten. Meistens sitzen die in der Stadtverwaltung. Gehe dahin. Dort wird man Dir helfen & Dir zeigen was Du tun mußt um alles in die Wege zu leiten & was für Möglichkeiten Du hast. MFG . DIVA
  • kueken
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 2 Jahre
ok ich werde mein glück versuchen ist nicht so leicht wenn man alles von jetzt auf gleich alleine regeln muss dankööö nochmals :D
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 2 Jahre
wahrscheinlich bin ich einfach nur bescheuert,....
denn ich wähle meinen Lebensstandard so, dass ich ihn auch halten kann, wenn ich meinen Job verliere.

Daher habe ich auch noch nie Wohngeld beantragt, auch nicht, als ich arbeitslos war.
Die Eltern beziehen Kindergeld, die Kinder ziehen zum Freund, ohne rechtliche Bindung natürlich, beide beantragen Wohngeld, erwähnen vermutlich nicht, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.... - Die Solidargemeinschaft verladen als selbstversändliche Ethik der Gegenwart.
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
@schneeschaufler

Hallo du rasenmähender Schneeschaufler

Nein, nein, du bist nicht einfach nur bescheuert :!: Der Gedanke liegt nahe......

Schönen Tag und Gruss.
Wurzel
  • Aida
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 19
vor > 2 Jahre
Zum Thema Mietzuschuss ein Beispiel:
Arbeitlosengeld knapp über 1200 Euro, Miete kalt 350 Euro, verheiratetes Paar, davon Mann ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch kein Anspruch auf Hartz4 (da das Arbeitslosengeld der Ehefrau "sehr hoch ist") - Mietzuschuss = Null
Antworten

Unsere Job-Foren








© kununu GmbH 2012. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt | Impressum | AGB | Disclaimer