Bekomme keine Arbeitsbestätigung

  • Schlafmuetze
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 4 Jahre
Hallo freunde,

ich steh vor einem kleinen Problem, bin vor kurzem erst in einem nicht so guten verhältnis aus meinem job ausgetreten und befürchte, dass ich meine arbeitsbestätigung nicht bekomme, die ich aber für den AMS benötige.

benötige ich diese bestätigung wirklich oder kann ich das auch irgendwie über sozialversicherung oder sonstige institutionen bekommen? :-: :-: :-:
  • Neo
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 22
vor > 4 Jahre
Was ist das AMS ?

Aber grundsätzlich hast Du ein Recht auf eine Arbeitsbestätigung und ein Arbeitszeugnis bilde ich mir ein ...

Schau mal was ich gefunden habe:

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, statt eines Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung zu verlangen. Diese gibt ausschliesslich Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Funktion. Bemerkungen über Leistung und Verhalten dürfen darin nicht enthalten sein. Hinweise auf den Grund der Auflösung sollten nicht aufgeführt werden.

Achtung:

In der Praxis werden Arbeitsbestätigungen regelmässig negativ interpretiert, und das wirtschaftliche Fortkommen der Angestellten wird eher gehemmt.

Quelle: http://www.kvz.ch/beratung_ba_zeugnis_l2r522.html

Viel Glück, Neo
  • merlin1
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 6
vor > 4 Jahre
hey! also man sollte auch immer aufpassen, dass im arbeitszeugnis keine versteckten aussagen drinstehen. die dürfen dir ja nichts negatives reinschreiben, also haben die personalmanager ihre eigene sprache dafür entwickelt.

hab mal auf einer hp folgendes gefunden:

Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
Negative Beobachtungen und Bemerkungen
Gehalt
Kündigungsgründe
Vorstrafen
Abmahnungen
Krankheiten
Fehlzeiten
Leistungsabfall
Alkoholabhängigkeit
Behinderungen
Betriebsratstätigkeit
Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, daß Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
Religiöses
Engagement
Nebentätigkeiten
Ehrenämter
Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.

neo hat es bereits geschrieben, du hast als arbeitnehmer ein anrecht auf ein arbeitszeugnis!! aber dies ist eben mit vorsicht zu geniesen, auf alle fälle kritisch durchlesen!
gruss, merlin
  • Chef
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 5
vor > 4 Jahre
Hallo,
völlig korrekt. Dienstzeugnisse dürfen Euch bei weiteren Bewerbungen nicht "hinderlich" sein. Also kritisch durchlesen und gegebenenfalls nachhaken!
Grüße,
Chef
  • Jobritter
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  • Beiträge: 47
vor > 4 Jahre
AMS = Arbeitsmarktservice in Österreich
  • Schlafmuetze
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 4 Jahre
Aber grundsätzlich hast Du ein Recht auf eine Arbeitsbestätigung und ein Arbeitszeugnis bilde ich mir ein ...

davon bin ich auch überzeugt, aber was wenn die firma mir das zeugnis einfach nicht schicken möchte? immerhin habe ich schon 3 mal angerufen und 2 email geschrieben und nichts ist passiert. zum anwalt gehen deswegen lohnt sich dann doch nicht, besser eine andere möglichkeit finden, oder nicht? :|
  • Neo
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 22
vor > 4 Jahre
@schlafmuetze

Ihr habt in Österreich doch sicher eine Interessensvertretung oder nich ?
Dort mal anrufen und sich beraten lassen ....

neo
  • unbekannt
vor > 4 Jahre
Ich würds mal bei der Arbeiterkammer versuchen oder gleich zum Konsumentenschutz :twisted:
  • Jobritter
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 47
vor > 4 Jahre
naja, konsumentenschutz wird dir wahrscheinlich in dieser belange was peifen :lol: aber arbeiterkammer kann dich da sicher beraten...
mfg,
JR
  • Sklaventreiber
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 13
vor > 4 Jahre
Hallo. Sicherlich Arbeiterkammer eher. Konsumentenschutz hat mit Arbeitsthemen nix zu tun. LG
  • jarjarbinx
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 14
vor > 4 Jahre
@schlafmütze:
Es kommt immer darauf an was für ein Dienstverhältnis du hattest,d.h. je nach Anstellung (zB Vollzeit) solltest du die Bestätigung unaufgefordert bekommen, jedoch als freier Dienstnehmer kann es sein, dass du gar nix bekommst. Dann reicht fürs AMS normalerweise einfach eine Bestätigung, dass du von der Sozialversicherung abgemeldet bist. Die Bestätigung kann man sich direkt vor Ort abholen. Zumindest hat mir das die Arbeiterkammer gesagt! :o Die sind hoffentlich kompetent aber so unfreundlich :evil:
  • merlin1
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 6
vor > 4 Jahre
hey! finde es immer amüsant, wenn man von einem serviceunternehmen (was das ams ja im grunde genommen ist) liest, das ja nur dafür geschaffen wurde um mit den kunden in kontakt zu stehen und sie zu beraten dann ein unfreundliches personal haben. ist irgendwie ein widerspruch in sich für mich :mrgreen:
gruss, merlin
  • Sozial150
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 21
vor > 4 Jahre
@ jarjarbinx:
Der freie Dienstnehmer ist erst seit 01.01.2008 arbeitslosenversichert - vorher nur kranken- unfall- und pensionsversichert.

Das heißt, wenn schlafmuetze immer nur als freier Dienstnehmer gearbeitet hat und vorher nie angestellt war, bekommt er auch vom AMS nichts und somit würde ihm eine Arbeitsbestätigung auch nicht nützen.
Braucht man die aber überhaupt noch am AMS? Geht das nicht bereits auf elektronischem Weg mit der Krankenkasse?

Schöne Grüße
sozi
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 4 Jahre
Hallo sozi

Leider ist es noch immer so, das man beim AMS noch eine Arbeitsbestätigung braucht. Das weiss ich von einem Bekannten von mir.
Sein Arbeitgeber hat ihm die Bestätigungen noch nicht zugesendet und solange er die Bestätigungen nicht hat, kann er keinen Antrag abgeben. Obwohl er seit dem ersten Tag an, wo er sich beim AMS arbeitslos gemeldet hat trotzdem versichert ist und das Geld rückwirkend bezahlt bekommt.
Liebe Grüsse
Mantafan
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