vor > 4 Jahre
hey! also man sollte auch immer aufpassen, dass im arbeitszeugnis keine versteckten aussagen drinstehen. die dürfen dir ja nichts negatives reinschreiben, also haben die personalmanager ihre eigene sprache dafür entwickelt.
hab mal auf einer hp folgendes gefunden:
Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
Negative Beobachtungen und Bemerkungen
Gehalt
Kündigungsgründe
Vorstrafen
Abmahnungen
Krankheiten
Fehlzeiten
Leistungsabfall
Alkoholabhängigkeit
Behinderungen
Betriebsratstätigkeit
Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, daß Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
Religiöses
Engagement
Nebentätigkeiten
Ehrenämter
Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.
neo hat es bereits geschrieben, du hast als arbeitnehmer ein anrecht auf ein arbeitszeugnis!! aber dies ist eben mit vorsicht zu geniesen, auf alle fälle kritisch durchlesen!
gruss, merlin