Bewerbungsgespräch Lohnpfändung

  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 3 Jahre
Hallo an alle,

Meine Bekannte hat jetzt in einer Firma zu arbeiten begonnen und hat beim Bewerbungsgespräch verschwiegen, das sie Lohnpfändungen hat. Das hat ihr der Bewerbungscoach geraten, das sie das nicht erwähnen sollte :!:. Nun ist es so weit und sie bekommt die erste Pfändung. Ist das gleich ein Kündigungsgrund? Was meint ihr dazu. Darf man jemanden kündigen weil er beim Bewerbungsgespräch gelogen hat?

mantafan
  • Rosanne
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 202
vor > 3 Jahre
Servus mantafan,

Ich habe schon mal gehört, das wenn man es verschweigt, das man Lohnpfändungen hat, das man sehr wohl gekündigt werden kann :!: Das ist aber bei jeder Firma anders. Denn bei Lohnpfändungen haben die Firmen mehr Aufwand und das kann für den Dienstnehmer sehr unnangenehm werden. Aber deine Bekannte sollte sofort mit ihrem Chef reden.

Liebe Grüße
rosanne
  • Jadoch
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 60
vor > 3 Jahre
Hey Mantafan,

Warum hat deine Bekannte das eigentlich verschwiegen :-: Es ist immer blöd wenn man beim Bewerbungsgespräch was gefragt wird und dann die Unwarheit sagt. Denn irgendwann kommt ja immer die Wahrheit ans Tageslicht :!:

Gruß
jadoch
  • kitabiv
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 40
vor > 3 Jahre
Hallo ihr alle,

Warum müssen manche Leute beim Bewerbungsgespräch denn immer lügen :twisted: Ich verstehe das einfach nicht. Wenn es ganz blöd hergehen sollte, dann wird sie mit Sicherheit ihren Job verlieren. Denn es gibt Firmen die Stellen prinzibiell keine Leute ein die Lohnpfändungen haben :!:

liebe Grüße
kitabiv
  • Siegfried
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 3 Jahre
Etwas nicht zu erwähnen ist ja nicht lügen.

Es ist meines Erachtens üblich sich bei einem Vorstellungsgespräch im besten Licht zu präsentieren, das wird auch die Firma so machen.

Es gibt auch Firmenchefs die nicht regelmäßig den Gehalt auszahlen können oder wollen, die erzählen das sicher auch nicht beim Vorstellungsgespräch.
  • Muellina
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 439
vor > 3 Jahre
Hallo Mantafan,

leider kenne ich Deine Staatsangehörigkeit nicht, daher wage ich es, für Deutschland zu antworten und hier sind Fragen nach z.B. Schwangerschaft und Pfändung einfach unzulässig und müssen daher, sollten sie gestellt werden, auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Siegfried
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 3 Jahre
Für Österreich muss man sagen, dass für eine normale Kündigung weder ein Grund notwendig ist, noch muss einer genannt werden. Das gilt für beide Seiten, also auch wenn ich als Arbeitnehmer kündige.
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 3 Jahre
Hallo Siegfried,

Ich habe mich jetzt nochmals erkundigt und es stimmt, in Österreich braucht man weder einen Grund oder sonstiges angeben. Finde ich aber nicht ganz richtig. Denn eine Kündigung sollte schon begründet werden :!:

mantafan
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