vor > 4 Jahre
Hi!
Also, wenn du aus Österreich kommst, da hab ich mich grad ein bisschen schlau gemacht: laut Arbeiterkammer kannst du nur bei nahen Angehörigen in Pflegeurlaub gehen und laut AK sind diese:
* Ehegatten & Lebensgefährten
* Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
* Kinder, Enkel, Urenkel, Adoptiv- und Pflegekinder
"Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.
Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann." (http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-3227.html)
Hoffe, ich hab dir weiterhelfen können!