Wann AG von Schwangerschaft berichten?

  • Heimgeher
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  • Beiträge: 23
vor > 4 Jahre
Hallo, ich hab da eine Frage an euch!

Ich weiss seit dieser Woche, dass ich schwanger bin :mrgreen: und lt. Gesetz müsste ich ja soweit ich weiss meinen AG davon bescheid geben, sobald ich davon weiss.

Aber mein Arzt hat mir gesagt, dass ich mir da noch ruhig Zeit lassen kann (bis zu 12 Wochen). Bin jetzt ein bisschen durcheinander und wollte euch mal fragen, ob ihr genau wisst, wann ich bescheid geben muss. Will ja keine Probleme mit meinem AG bekommen :D
  • manager
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 122
vor > 4 Jahre
Hab mal ein bisschen recherchiert:

Meldepflicht der Arbeitnehmerin

Die Arbeitnehmerin hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitzuteilen. Ebenso hat die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber von einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft zu verständigen.

Tipp!

Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Arbeitnehmerin auf eigene Kosten eine ärztliche Bestätigung über

*

das Bestehen der Schwangerschaft und
*

den voraussichtlichen Geburtstermin

vorzulegen.

http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Arbeitsrecht/MutterschutzKarenz* ldepflichten.htm*

Hoffe, ich kann dir ein bisschen damit helfen!
  • Heimgeher
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 4 Jahre
Super Danke!

Hab mir das grade ein bisschen durchgelesen. Also am besten gleich nächste Woche meinem Chef bescheidgeben... also dieser Arzt sollte sich doch erst einmal überlegen, was er sagt. Also wenn ich jetzt wirklich länger gewartet hätte, dann hätt ich wohl Probleme bekommen, oder?
  • sandra83
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 18
vor > 4 Jahre
Hallo,
Also ganz so schlimm ist das nicht.
Man muss es erst dann dem Chef bekanntgeben wenn man einen Test bzw die Untersuchung beim Arzt gemacht hat. Da wird einem nämlich auch der Mutter-Kind-Paß ausgestellt. Man muss (kann) ja selber nicht sicher wissen das man Schwanger ist. Könnte auch eine Eileiterschwangerschaft oder Hormonstörung sein. Wenn es definitiv feststeht, dann sollte man es dem AG sagen ausser man ist sich selber noch nicht ganz sicher.(Daher wahrscheinlich der Artz mit der 12 WO.) Lg Sandra
  • Buerofreak
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  • Beiträge: 83
vor > 4 Jahre
Ähm, Sandra... kurz eine anmerkung... heimgeher war beim arzt und da hat sie ja wohl den mutter-kind-pass bekommen - stimmts oder hab ich recht? und trotzdem hat der arzt was von diesen 12 wochen geschwafelt
  • gandalf2
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 41
vor > 4 Jahre
eigentlich gehts bei der ganzen sache ja nur darum, dass dein kündigungsschutz ab dem zeitpunkt gilt wenn du deinem chef sagst, dass du schwanger bist. d.h. sagst du ihm nichts von der schwangerschaft und kündigt er dich, kannst ihm innerhalb von einer woche noch von deiner schwangerschaft informieren und die kündigung wird unwirksam. ansonsten sehe ich da keinen grund dem chef nicht davon zu informieren, können sich ja keine nachteile daraus ergeben, außer das er eben das büro "schwangeren-gerecht" einrichten/umbauen muss, sprich er muss dir ein sofa oder ähnliches zur verfügung stellen wo du dich dann ausruhen kannst.
das ist eigentlich alles was ich aus dem österreichischen arbeitsrecht über den mutterschutz mich erinnern kann, also hab ja keine ahnung ob du de. at. oder ch bist, aber denke mal das die rechtslage im deutschsprachigen raum gleich gut ist.
fazit, ich würde deinen chef über die schwangerschaft informieren, ansonsten bekommt er irgendwie davon wind, kündigt dich und hofft halt das du die kündigung nicht nachträglich unwirksam machst indem du ihm dann offiziell von der schwangerschaft erzählst.
  • superella
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 33
vor > 4 Jahre
herzlichen glückwunsch sag ich da erstmal!
also wenn du einen mutter-kind-pass hast würd ichs dem chef sagen, wenn nicht, dann niemandem im büro davon erzählen und zur untersuchung gehen.
lg, ella
@bürofreak: du hast schon recht, sie war schon beim arzt, aber ob sie den pass schon hat, hat sie nicht gesagt...
  • girly
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 79
vor > 4 Jahre
Kommentar:Ähm, Sandra... kurz eine anmerkung... heimgeher war beim arzt und da hat sie ja wohl den mutter-kind-pass bekommen - stimmts oder hab ich recht? und trotzdem hat der arzt was von diesen 12 wochen geschwafelt


Hi, ich glaube der Arzt meinte, dass sie die 12 Wochen Zeit hat um dem Chef es mitzuteilen.Wenn sie den Mutter- Kind -Paß bereits hat, gibt es keinen Zweifel, ausserdem bei dem heutigen Stand der Medizin kann man ziemlich bald sicher sein ob man schwanger ist...
  • sandra83
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 18
vor > 4 Jahre
Hallo, buerofreak
habe mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt.
Ersten nicht jeder Arzt stellt sofort vor der ersten MutterKindPaß Untersuchung diesen gleich aus. Da auch bei den heutigen Untersuchungen erst der Ultraschall wirklich sicher ist.
Und mit den 12 Wochen hat er wahrscheinlich nur die gesetzliche Frist gemeint die jede Frau in Europa hat um sich zu entscheiden ob sie das Kind bekommen will/kann oder nicht. Nachdem Heimgeher scheinbar den MKP schon hat gratuliere ich ihr ganz herzlich zu ihrem neuen Lebensabschnitt. Und dann sollte sie dieses auch dem Ag mitteilen, da der Mutterschutz betreffend Arbeitszeiten,- Ruhepausen usw. zur Wirkung kommt.Lg Sandra
  • Heimgeher
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 4 Jahre
Nachdem Heimgeher scheinbar den MKP schon hat gratuliere ich ihr ganz herzlich zu ihrem neuen Lebensabschnitt. Und dann sollte sie dieses auch dem Ag mitteilen, da der Mutterschutz betreffend Arbeitszeiten,- Ruhepausen usw. zur Wirkung kommt.Lg Sandra

Danke Sandra für deine Glückwünsche! Ja ich hab Anfang dieser Woche also meinem AG davon erzählt. Er war sehr nett zu mir, hat mir erst einmal gratuliert und mich dann auch gleich beruhigt, was meine Zukunft im Unternehmen betrifft. Ich kann auf jeden Fall darauf vertrauen, dass meine Stelle nach meiner Karenzzeit für mich frei gehalten wird!

Danke für eure Ratschläge!
  • gandalf2
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 41
vor > 4 Jahre
ist ja nett daß dein chef die stelle freihält, aber dazu ist er auch vom gesetz her verpflichtet. er muss dir deinen arbeitsplatz erhalten, kann zwar für die dauer deiner karenz jemand anderen beschäftigen, aber wenn du zurückkommst hast du per gesetz einen anspruch darauf und eine kündigungs-schutzfrist von 3monaten nach beendigung der karenz. d.h. er muss dich mind. 3 monate noch weiterbeschäftigen bevor er dich kündigen kann (wobei er sich dann evtl eine klage beim arbeits- und sozialgericht einfangen könnte, wenn er dich gleich nach ablauf der schutzfrist kündigt und du dies in verbindung mit deiner schwangerschaft/karenz bringen kannst). also vom gesetz zugesprochene rechte einer arbeitnehmerin zuzusichern find ich ja schon sehr frech...
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