?Allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind nicht von den Preissteigerungen betroffen?, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 20. Juni
Richtig ist, dass ALG-II-Empfängern nicht ihre tatsächlichen Kosten für Strom, Gas und Warmwasser erstattet werden. Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass diese Kosten sich mit dem monatlichen Regelsatz von 351 Euro decken lassen. Vor der Hartz-Reform konnten die Empfänger von Sozialhilfe den Behörden noch ihre tatsächlichen Kosten einzeln nachweisen.
Mit der Reform kamen die Pauschalen, auch gedacht als Mittel zum Bürokratieabbau. ?Aus Sicht des Steuerzahlers ist diese Methode die richtige. Man sollte die Energieverschwender nicht noch belohnen?, sagt Ronald Richter, Vorsitzender des Sozialrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein. ?Andererseits muss man die Pauschalen auch regelmäßig prüfen und notfalls nach oben korrigieren.?
Die Summe, die Hartz-IV-Empfänger derzeit für eine ?angemessene Lebensführung? erhielten, basiere auf zwei Jahre alten Daten. Nach dem alten Bundessozialhilfegesetz seien die Regelsätze jedes Jahr zum 1. Juli geprüft und meist um ein paar Euro angepasst worden, sagt Richter. Jetzt sei eine Anpassung der allgemeinen politischen Lage überlassen.
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