SGB II

  • Infinity
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vor > 3 Jahre
Mal was anderes, wer kennt sich aus ?

ein Familienmitglied, junge Mutter, bekommt Grundsicherung nach SGB II
( D-Land ). Nun könnte sie eine Wohnung bekommen muss aber vorher bei der Arge die übernahme der Kosten bewilligt bekommen. Der Vermieter verlangt neben einer Kaution auch 300,- ? "Maklergebühr". Nun frage ich mich: Was übernimmt die Arge???
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  • Beiträge: 581
vor > 3 Jahre
Hallo Infinity,

Der Vermieter kann keine Maklergebühr verlangen. Das ist ungesetzlich!
Im übrigen ist die Kostenübernahme von Arge zu Arge unterschiedlich und kann nur im persönlichen Gespräch geklärt werden.

Viele Grüße, Jürgen
  • Infinity
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1404
vor > 3 Jahre
@Profile

...ist dieses Gesetz nicht Bundesgesetz? :cry: Ich würde mich wundern wenn es unterschiedlich ausgelegt wird :evil:
  • Rosanne
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 202
vor > 3 Jahre
Ich denke aber auch das der Vermieter keine Maklergebühren verlangen darf. Alles andere muss natürlich vor Ort besprochen werden. Da gehört natürlich ein persönliches Gespräch her, das alles im Vorhin schon geklärt wird.

liebe grüße
rosanne
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