Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Zielvereinbarungen (ZV), welche Ihnen gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag oder gar Tage oder Wochen danach zur Unterzeichnung präsentiert werden. Zielvereinbarungen sind aus nachfolgenden Gründen in den allermeisten Fällen eine moralische Unsitte wenn nicht gar sittenwidrig. Warum?
1. Eine Zielvereinbarung (ZV) ist ein Vertrag, mit einer "einseitigen" Willensäusserung.
2. Unterschreiben Sie keinesfalls Verträge, wo nur Sie alleine die "Bringschuld" haben.
3. Mit der Unterzeichnung einer ZV, versprechen Sie einseitig eine zu erbringende Leistung welche Sie in den meisten Fällen weder garantieren, noch deren Machbarkeit im Vorfeld hieb und stichfest überprüfen können.
Bei Bewerbungsgesprächen neigen Arbeitgeber oder dessen Vertreter dazu, Stärke und Erfolg zu markieren. Sei eine Firma noch so schlecht, das Verkaufsgebiet herunter gewirtschaftet, wird man Ihnen in den seltensten Fällen den Misserfolg aus der Vergangenheit, offen und ehrlich, wie partnerschaftlich noch demokratisch darlegen.
Mit einer Unterzeichnung begeben Sie sich in eine einseitige Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung, bei welcher der Erfolg oft von anderen Faktoren als nur von der Tätigkeit des Aussendienstverkaufes beeinflusst wird. Diese Faktoren bilden sich zum Einen aus einem absatzstarken Produkt, einer Lösung oder einer Dienstleistung. Zum Anderen sind Sie abhängig von einem schlagkräftigen Innendienst wie Marketing und Werbeabteilung, aber auch Service und Support und im besonderen und ausschliesslich immer von einem plausiblen und nachvollziebaren Businessplan, für welchen nicht Sie die Verantwortung tragen, sondern ausschliesslich die Geschäftsleitung, gemeinsam mit dem obersten Kader.
Ein weiterer, nicht ausser Acht zu lassender Faktor betrifft das zukünftige Verkaufsgebiet und Tätigkeitsfeld wo sich ein Aussendienstler täglich bewähren muss. Die "Hystory" in diesem Bewegungsraum entscheidet oft im Vorfeld über zukünftigen Erfolg- oder Misserfolg. Diese History lässt sich meistens auch nicht überprüfen, da man sich in der Position eines Einsteigers befindet oder wenn, dann nur durch Kundenfeedbacks falls man seit längerem in einem ähnlichen oder gleichen Tätigkeitsfeld bereits eingeführt ist.
Der AD wird in der Strategie europäischer Unternehmen, aber auch meistens vom Innendienst oft nur als notwendiges Übel betrachtet. Oft zielen "atraktive Entlöhnungsmodelle" daher nicht wie vorgegeben auf das Wohlergehen des Aussendienstmitarbeiters, sondern eher auf die Schaadloshaltung des Arbeitgebers ab. Diese Aussage scheint sehr polemisch und arbeitgeberfeindlich, erklärt sich jedoch aus der Tatsache eines fehlenden Respektes und der partnerschaftlichen Einstellung gegenüber Mitarbeitern im Verkaufsaussendienst.
Vorgehen:
1. Auftreten. Handeln Sie aus einer Position der Stärke. Gute und strebsame Verkaufsaussendienstler sind rar. Nebst menschlich positiven Eigenschaften, wie Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsstärke (bedeutet nicht dass Sie quasseln müssen wie ein FernsehmoderatorIn), Mehrsprachigkeit, gepflegte Erscheinung, bilden die Agilität und die Erfahrung für gewisse Bereiche die wichtigsten Aspekte. Diese Eigenschaften unterstützen bei der Wahrung der Effizienz im Tagesablauf und unterstützen die Anbahnung neuer Projekte.
2. Umsatz. Lassen Sie sich immer die Umsätze der vergangenen letzten drei Jahre vorlegen. Aber Achtung, niemals solche welche nur mündlich mitgeteilt oder auf einem Stück Papier präsentiert werden. Verlangen Sie direkte Einsicht in die Buchhaltung! Nötigenfalls unterzeichnen Sie vorher eine diesbezügliche Schweigevereinbarung. Meint es der zukünftige Arbeitgeber ehrlich, wird er Ihren Wunsch verstehen und dem entsprechend handeln. Wenn nicht, ist eine andersweitige Bewerbung angebracht.
3. Kundenkartei/-datei. Wie bei der Umsatzgrösse ist auch im Zusammenhang mit der Kundendatei äusserste Vorsicht angebracht. Lassen Sie sich auch hier die Kundendaten beziehungsweise dessen History offenlegen. Einblicke in die meist elektronische Kundenverwaltung (Software) verraten schnell ob es sich um "echte Kunden" oder nur vermeintliche Adressleichen handelt. Ebenso lassen sich positive oder negative Zustände sowie auch Informationen über vorherige Aktivitäten in einem Verkaufsgebiet erkennen.
4. Entgeld. Betreffend Höhe des Entgeldes können hier keine konkreten Aussagen gemacht werden. Jedoch muss hier der gesunde Menschenverstand beim Aushandeln vorhanden sein. Wussten Sie, dass in den 60-ern ein Staubsaugervertreter bereits seine 3000.-- pro Monat verdienen konnte und der Lohn von heutigen AD-Mitarbeitern aufgrund der eigenen Geringschätzung nicht viel höher ist. Verkaufen Sie hochpreisige Luxusgüter, ist anzunehmen dass Sie geforderte Eigenschaften, um sich in so einem Umfeld bewegen zu können, bereits mitbringen. Diese Eigenschaften sind nicht alltäglich. Also logischerweise auch in Zahlen aussergewöhnlich. Ebenso beim Verkauf von hochpreisigen Investitionsgütern wie Baumaschinen, Industrieanlagen, -komponenten, Immobilien und Bereichen wo spezielles Fachwissen gefordert wird. Leider hat die Tendenz zugenommen, alles in einen Topf zu werfen. Schliesslich isst das Rennpferd das selbe Futter wie der Ackergaul. Das ist für den Arbeitgeber nicht nur praktischer sondern gleichzeitig auch profitträchtiger. In "normalen" Umfeldern wie Baunebenbranchen, Zuliefer-, Handelsbetrieben beträgt eine Lohnabsis im Verkaufs-Innendienst Beispielsweise, (D/A) Eur 2500.-, (CH) CHF 4500.00. Die eines AD muss mindestens 50% bis 100% (inklv. Provision) mehr betragen! Warum mehr? Ganz einfach. Aufgrund der speziellen Eigenschaften welche ein/e AD mitbringen muss. Auch aufgrund privater zeitlicher Entbehrungen, hohe Risiken im Reiseverkehr und im Besonderen falls fälschlicherweise vereinbart, zur Abdeckung von Entlassungsrisiken aus "Zielvereinbarungen".
5. Ausrüstung. Es gibt Unternehmen, die brüsten sich damit, dass Sie dem Arbeitnehmer Handy, Fahrzeug, Laptop und Muster zur Verfügung stellen. Ich kann es leider nicht anders fromulieren, aber solche Unternehmen bzw. derer Verantwortliche scheinen Idioten zu sein. Falls Sie solche Inserate lesen, Finger weg. Es gilt: Die Arbeitsausrüstung ist vollumfänglich vom Arbeitgeber zu stellen. Dazu gehören entsprechendes Fahrzeug, Handy, "neuerer" Laptop und Drucker für zu Hause, sowie falls nötig Muster-, Vorführkollektionen. Falls Sie privat um zu arbeiten oder Ware zwischen zu lagern oder um das Firmenfahrzeug zu parkieren mehr Platz als nur gerade 2 m2 Nutzfläche aufwenden müssen, sind diese verdeckt anfallenden Kosten und natürlich auch die Betriebskosten zu berücksichtigen. Keine Regel ohne Ausnahmen im Falle dessen, dass Sie Ihr Fahrzeug auch privat und unentgeltlich benützen dürfen.
Wer kennt noch weitere Stolpersteine oder kann zusätzliche Tips geben?
vor > 4 Jahre
