Befristeter Dienstvertrag - Kettenvertrag

  • Discopolis
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vor > 4 Jahre
Guten Morgen,
eine Bekannte ruft mich soeben an und erzählt mir folgendes:
Sie war bei Firma **** freie Dienstnehmerin, wurde als Angestellte übernommen und hat einen befristeten Vertrag für 3 Monate.

Der Vertrag ist Ende dieses Monats aus und heute trat der Personalchef auf sie zu und meinte, man müsse den Vertrag neu aushandeln. :-:
Sie war so perplex, dass sie eigentlich gar nicht gefragt hat, was passiert, wenn sie da nicht zustimmt, ob sie gekündigt wird, oder wieder freier Dienstnehmer ist?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Darf nach einem befristeten Angestelltenvertrag nochmal ein neuer verhandelt werden? Sind das dann nicht Kettenverträge?
Es ist damit zu rechnen, dass sie mit dem neuen Vertrag weniger Gehalt bekommt,ist das erlaubt?

Danke schon mal für die Antworten.
Schönen Tag
Discopolis
  • MantaFan
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  • Beiträge: 689
vor > 4 Jahre
Guten Morgen discopolis,

Ich würde deiner Bekannten empfehlen sich bei der Arbeiterkammer zu erkundigen welche Möglichkeiten sie hat und was sie machen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, das das einfach so erlaubt ist. Sie sollte sich wirklich rechtlichen Rat einholen. Einfach bei der Arbeiterkammer anrufen und sich gründlich informieren!!
  • Discopolis
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 15
vor > 4 Jahre
Hallo mantafan,
danke für Deinen Tipp, habe ich ihr auch geraten, es hätte ja sein können, dass hier schon jemand Erfahrungen gemacht hat und weiß, wie das genau geregelt ist.

Schönen Abend
Discopolis
  • Jobfee
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 32
vor > 3 Jahre
hallo
also in meiner firma darf der vertrag dreimal befristet für jeweils drei monate verlängert werden, bis er danach in einen unbefristeten dienstvertrag übergeht. ich weiß nicht, ob das gesetzlich geregelt ist - bei uns wird das halt so gehandhabt :)
  • totos571
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vor > 3 Jahre
Servus liebe Jobfee,
hat man dir auch gesagt warum das so gemacht wird ? Du stehst ja eigentlich immer auf der Abschussliste. Ich hätte kein gutes Gefühl dabei. Klingt nach sehr eigener Firmenphilisophie
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 3 Jahre
Hallo jobfee,

Ich würde sagen totos571 hat recht du stehst praktisch immer auf der Abschussliste und ich hätte auch ein ungutes Gefühl dabei. Hole dir lieber rechtlichen rat ein und informiere dich gründlich ob das gesetzlich überhaupt erlaubt ist. Viel Glück dabei
  • ulli83
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 28
vor > 3 Jahre
Hm, also um ehrlich zu sein habe ich davon noch nie was gehört. Ich kenne befristete Verträge aber immer für 1 Jahr und so ein Vertrag kann nur 1 oder 2 Mal verlängert werden. Danach wird man entweder übernommen oder nicht.
Ich habe gar nicht gewusst das sowas überhaupt möglich ist, schon interessant was man hier so erfährt. Man lernt eben nie aus!!
  • Discopolis
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 15
vor > 3 Jahre
Hallo,
also ich habe mich jetzt zwischendurch ein wenig schlau gemacht und kam auf folgendes Ergebnis:
Es gibt das Probemonat, danach darf eine Befristung vereinbart werden.
Nach dieser Befristung gibt es nur noch Ende des Dienstverhältnissen oder unbefristeter Vertrag.

@ Jobfee: Was man in Deiner firma macht, ist absolut ungesetzlich und die Folgeverträge nach der ersten Befristung eigetnlich ungültig.

Schönen Abend
Discopolis
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