Beschäftigungsverhältnis

  • Sozial150
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 21
vor > 3 Jahre
Hallo,
ich habe vor ca. 1 Jahr folgende Situation erlebt:
Ich stellte mich bei einer Firma vor und es wurde vereinbart, dass ich als freier Dienstnehmer angemeldet werde und pro Stunde ? 8,-- bekomme.
Obwohl es der freie Dienstnehmervertrag nicht so vorsieht, war ich stets pünktlich, machte wirklich nur sehr kurze Pausen und arbeitete meine 6 Stunden.
Es ging um reinen Telefonverkauf und der Erfolg war mäßig.
Täglich wurde eine Liste mit den gearbeiteten Stunden und den Verkäufen vom Teamleiter unterschrieben.

Bereits am dritten Tag kam der Teamleiter und erklärte mir durch die Blume, dass ich zuwenig verkaufe - ich erklärte ihm, dass ich mich ja bemühe, aber die Erreichbarkeit des gefragten Klientels eben auch sehr gering sei.
So ging es wieter und nach einer Woche war mir die Sache einfach zu dumm.

Am Ende des Monats wartete ich vergebens auf meine Abrechnung, und als nach einem weiteren Monat immer noch kein Eingang war, schrieb ich die Firma an undlegte die Kopien der Stundenzetteln bei.
Plötzlich erklärte man mir, dass man nur rein Provision zahlen würde, ich fragte wieder, wozu dann die Stunden genau aufgezeichnet wurden - wieder die Antwort - es wird nur Provision bezahlt.

Was macht man in solchem Fall? Ich hatte ausser den Stundenzetteln nichts schriftliches in der Hand.
Bin ja nur froh, dass ich nur 1 Woche und nicht 1 Monat dort gearbeitet habe, denn dann hätt ich wohl noch blöder aus der Wäsche geschaut.
  • Sony
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 58
vor > 3 Jahre
Hallo,

ich hoffe du hast einen schriftlichen Vertrag wo die Bezahlung nach Stunden und nicht auf Provisionsbasis vermerkt ist. Damit kannst du dann gleich zur Arbeiterkammer gehen und dich beraten lassen. Bei einer mündlichen Vereinbarung ist das natürlich schwierig zu Beweisen.
  • Moppel
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 36
vor > 3 Jahre
Hi, ich denke, wenn Du nichts Schriftliches in der Hand hast, wird es auch zu keiner Stundenlohnauszahlung kommen. Alles was nur mündlich abgesprochen wurde, kann man Dir ja abstreiten. Wünsch Dir trotzdem viel Glück.
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