Nun...
... Werbungskosten für Arbeitskleidung kannst du nur Steuerlich absetzen wenn du einen typischen Handwewrksberuf oder Beamtenberuf hast.
Denn einen Blaumann als Handwerker oder eine Richterrobe kannst du absetzen. Ein Hemd, Kittel, Hose als Verkäufer ist zwecklos da Verkäufer keine typische Berufsbekleidung haben. Wichtig: zum Absetzen brauchst du immer einen Nachweis der Berufsbekleidung!!!