Fehlzeitengespräch

  • michelinchen
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 2 Jahre
Hallo zusammen,
schön, dass es so ein gut besuchtes Forum rund um das Thema Job gibt. :)
Ich steige mal direkt mit einer Frage ein:
Ich arbeite seit Anfang 2006 in einer Firma, die Ende 2008 schwer in die Krise geraten ist.. Seit Anfang 2009 sind wir auch in Kurzarbeit.
Neulich sind wir dann wieder verkauft worden und natürlich liegt jetzt ein wenig Spannung in der Luft, wie uns unser neuer Besitzer behandeln wird und was seine Sparmaßnahmen sein könnten.
Heute fiel ich aus allen Wolken, als mein Chef mich ansprach und vorwarnte, dass demnächst die Personalabteilung mit einer Einladung zu einem Fehlzeitengespräch auf mich zukommen würde. Etwas vor den Kopf gestoßen habe ich ihn dann nach genaueren Gründen bzw. den Umständen gefragt, unter denen diese Gespräche (ich bin laut ihm wohl nicht die Einzige) geführt werden.
Der  Krankenstand der Firma sei in der letzten Zeit beachtlich gestiegen, hieß es. Nur verstehe ich nicht, dass man eine Statistik über die letzten drei (!?) Jahre gefahren hat und diese nun als Arbeitsbasis nimmt (vor zwei Jahren habe ich aus diversen Gründen nämlich in der Tat noch sehr oft gefehlt).
Wie dem auch sei, mit meinem Chef bin ich über dieses Thema ausgesprochen, weshalb er auch meinte, wenn ich nicht auf seine Anwesenheit bestünde, könnte ich dieses Gespräch in der Pesonalabteilung auch gerne alleine wahrnehmen (u. a. auch aus dem Grund, da die Fehlzeiten u. U. ja auch "Frauenthemen" sein könnten und unsere Personalsachbearbeiterin eine Frau ist).
Langer Rede kurzer Sinn: ich fühle mich nicht persönlich angegriffen und glaube meinem Chef auch, wenn er sagt, dass diese Gespräche eine generelle Maßnahme sind, die zurzeit läuft. Ein bisschen Bammel habe ich dennoch.
Könnt ihr mir sagen, wie so ein Gespräch abläuft und kann man dies schlimmstenfalls als "Abmahnung" verstehen?
Hat jemand von euch vielleicht schon Erfahrungen mit solchen Gesprächen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,
Grüße
Michelinchen
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 2 Jahre
guten Morgen,
also, wenn du zuletzt vor 2 Jahren (!) öfter einmal gefehlt hast, oder viel zu spät gekommen bist etc.... kann man dir deswegen jetzt nicht noch eine Abnahnung geben. Es gibt da zwar keine festen Fristen, aber eine Rechtssprechung, die eine gewisse Nähe von Vergehen zu Abmahnung fordert. 2 Jahre sind schon sehr lange her.
Grundsätzlich sind solche Statistiken nichts Ungewöhnliches, die sind i.d.R. automatisch aus einem Zeitwirtschaftssystem zu ziehen, und in der Personalarbeit üblich und wichtig.
Produktivzeiten sind sehr aussagekräftig. Ich fände es interessant, wenn du deine Statistik einmal zu sehen bekommst und würde mir jetzt keine besonderen Sorgen machen, wenn Du nicht häufig gefahlt hast in der letzten Zeit.
Warts mal ab.
  • michelinchen
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 2 Jahre
Hallo Schneeschaufler,
danke für deine Antwort
Deine Argumentation klingt nachvollziehbar, deshalb erwarte ich auch kein "dramatisches Ende" dieses Gespräches, für das es übrigens immer noch keinen Termin gibt.
Ich bin Zeitbeauftragte für meine Abteilung und kann meine Zeiten folglich auch selbst einsehen. Im vergangenen Jahr war ich leider Gottes wegen einer OP zwei Wochen und wegen eines Rezidives vier Monate später nochmal eine Woche krank, aber natürlich attestiert. Darum geht es aber angeblich nicht, sondern vielmehr um die "Einzeltage." Wie gesagt, ich habe im Großen und Ganzen keine Bedenken, da ein reines Gewissen. Ich bin kein Partygänger - und-dann-montags-Blaumacher oder Wochenendverlängerer, indem ich immer freitags fehlen würde (im Gegenteil, ich habe durch die Kurzarbeit wahrhaftig genügend, teils ungewollte Freizeit!).
Naja, ich warte es jetzt wirklich erst mal ab. Zu eilen scheint es ja nicht, sonst wäre ich wahrscheinlich schon längst eingeladen worden (wahrscheinlich arbeiten die sich jetzt von Abteilung zu Abteilung durch).
Nochmal danke für deine Meinung!
LG
Michelinchen
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 2 Jahre
servus michelinchen,
na denn ist es vermutlich nur ein unternehmensweiter "Aufmerksamkeitserreger", man will die Leute einfach dafür sensibilisieren, vielleicht gerade nach eine Kurzarbeitsphase,  wieder einstimmen auf "jetzt packen wir wieder an" und die ein oder andere Überstundenbereitschaft fördern, die womöglich in der Anfangsphase nach Kurzarbeit nötig ist, weil man noch nicht an Neueinstellungen denken kann.
Wenn Du mit der Haltung in so ein Gespräch gehst, trittst Du wahrscheinlich weit offene Türen ein.
:wink:
  • Jimmy Dean
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 9
vor > 2 Jahre
hallo michelinchen,
erstmal vorab: Abmahnungen müssen umgehend nach in Kenntnisnahme erfolgen, also in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen!!! Krankheitstage in Deinem Fall berechtigen nicht zu einer Abmahnung!!! Ein Personalgespräch bietet grundsätzlich für beide Seiten einen Informationsaustausch und es ist sehr traurig, dass Du mit Bedenken, vielleicht sogar Angst darauf reagierst. Eine steigende Krankheitsquote liegt fast immer an einem schlechter werdenden Betriebsklima, das weiß natürlich auch die Personalabteilung. Nutz doch einfach mal den Termin und sag der Dame (super freundlich), was Deiner Meinung nach alles verbessert werden könnte im Unternehmen. Du wärst überrascht, wie positiv so ein Gespräch dann läuft.... Ich bin Personalleiterin und kann Dir nur sagen, habt nicht immer alle soviel Angst, das kommt nämlich gar nicht so gut an. Ich habe selber oft in ähnlichen Gesprächssituationen gedacht: Haben Die ein schlechtes Gewissen oder warum sind die so aufgeregt?! Geh also bitte locker und selbstbewußt da rein. Fragen zu Deinen Fehltagen musst Du eh nicht beantworten, wenn Du nicht willst.
Viel Glück
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 2 Jahre

hallo michelinchen,
erstmal vorab: Abmahnungen müssen umgehend nach in Kenntnisnahme erfolgen, also in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen!!! 
    
http://www.dr-hildebrandt.de/abmahnung/abmahnung_10.htm
"Das Recht, einen Arbeitnehmer abzumahnen, ist an keine Frist
gebunden. Der Arbeitgeber muss also die Abmahnung nicht bis
zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt haben.
Jedoch kann das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen, verwirkt
werden. Ein solcher Verwirkungstatbestand kommt in Betracht,
wenn sich der Arbeitnehmer nach einem Fehlverhalten längere
Zeit vertragstreu verhält und der Arbeitgeber während
der gesamten Zeit nicht mehr auf den Vorfall zu sprechen kommt."
.
Die 2-Wochen-Frist gilt für fristlose Kündigungen (§ 626 Abs 2 BGB)
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
Zuletzt editiert vor > 2 Jahre
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