Frage zu sexueller Belästigung

  • Heimgeher
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 4 Jahre
Eine kurze Frage, bei der ihr mir sicher weiterhelfen könnt:

Und zwar wurde eine Freundin von mir während einer Weihnachtsfeier von einem Vorgesetzten andauernd begrapscht und bekam auch einige anzügliche Bemerkungen zu hören. Der Chef war zwar ziemlich betrunken und macht sowas eigentlich auch nicht während der Arbeit, aber seit diesem Vorfall muss sie sich des öfteren Bemerkungen von Kollegen gefallen lassen, dass sie etwas mit ihrem Chef gehabt hätte. Was kann sie da gegen machen? Ist ja eigentlich keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aber doch in gewisser Weise schon...
  • manager
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 122
vor > 4 Jahre
Hallo Heimgeher!

Hab mich für dich da ein bisschen schlau gemacht... also sexuelle Belästigung außerhalb des Arbeitsplatzes kann auch rechtliche Folgen nach sich ziehen und meiner Meinung nach trifft das auch auf eine Weihnachtsfeier zu. Also ich glaub schon, dass deine Freundin da rechtliche Schritte gegen ihren Chef einläuten könnte.
  • Buerofreak
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 83
vor > 4 Jahre
ich denk mir, wenn der chef von deiner freundin sowas eigentlich nicht macht und er in diesem fall ziemlich angetrunken war, dann sollte deine freundin erst einmal mit ihm über diesen vorfall sprechen und ihm erklären, dass sie durch diesen vorfall ernste probleme mit den kollegen hat. ein offen geführtes gespräch führt sicher eher zu einem zufrieden stellenden ergebnis als gleich zum anwalt zu gehen!
  • Matthias
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 45
vor > 4 Jahre
Hi!

ein offen geführtes gespräch führt sicher eher zu einem zufrieden stellenden ergebnis als gleich zum anwalt zu gehen!

Man muss auch immer vorsichtig sein in solchen Situationen, denn man hat wohl nicht immer die nötigen Beweise, wenn man rechtliche Schritte in anspruch nehmen möchte. Und meistens ists dann auch ein Schuss nach hinten, wenn mans nicht beweisen kann, denn der der angezeigt wird, wird dann wahrscheinlich selbst klagen auf üble Nachrede, oder so.
  • Heimgeher
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 4 Jahre
Super! Danke für eure ehrlich gemeinten Ratschläge... ihr habt schon recht, ist eine wirklich verzwickte Situation und ich werd auch meiner Freundin raten, erst mal mit ihrem Chef darüber zu sprechen. Werd euch auf dem laufenden halten, was rausgekommen ist!

Alles Liebe...
  • superella
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 33
vor > 4 Jahre
also bei solchen vorfällen immer gleich sagen man möchte das verhalten nicht oder deutlich nein sagen zu den anzüglichkeiten, denn dann muss es demjenigen der belästigt auch klar sein.
wegen beiweisen muss sie keine angst haben, bei sexueller belästigung gibt es eine beweislastumkehr, d.h. der beschuldigte muss beweisen nicht belästigt zu haben. ich denke aber, in diesem fall würde ich mal abwarten, wenn es nochmal vorkommt, gleich nochmals deutlich machen und wenns nichts hilft :arrow: klagen, klagen, klagen, das hört dann sonst nicht auf. sicherlich immer schwer gegen den eigenen ag gerichtlich vorzugehen, aber ich denke man zerbricht sonst daran oder kündigt, obwohl der job einem eigentlich gefällt.
sollte ein kollege belästigen, gilt das gleiche, d.h. darauf hinweisen und bei erneuter belästigung den ag davon in kenntnis setzen. der muss dann entweder den belästiger kündigen oder in eine andere abteilung stecken, sonst macht er sich auch strafbar, da er nicht gehandelt hat.
lg, ella
  • Mumie25
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 39
vor > 4 Jahre
wegen beiweisen muss sie keine angst haben, bei sexueller belästigung gibt es eine beweislastumkehr, d.h. der beschuldigte muss beweisen nicht belästigt zu haben.

Finde das schon wirklich prekär, dass der Beschuldigte beweisen muss, dass er nicht belästigt hat! Denn wenn er wirklich nix gemacht hat, dann ist ja trotzdem sein guter ruf geschädigt...
  • dachziegl
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 8
vor > 4 Jahre
Ja, da kann ich Mumie25 nur Recht geben.
Solche Vorfälle sind schlimm.
Ich hatte einen jungen Arbeitskollegen der nach einer Betriebsfeier von einem unserer Lehrmädchen beschuldigt wurde sie sexuell belästigt zu haben und noch so einiges. Es kam dazumals sogar zu einer Anzeige durch die Mutter des Lehrmädchens. Der junge Mann bekam in der Firma und vom Gesetz häftige Probleme und musste seine Unschuld wirklich beweisen.Was er allerdings nicht konnte. Er wurde vom Chef gekündigt und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Erst nach Monaten kam dann die Wahrheit ans tageslicht, da das Lehrmädchen sich bei einer Kollegin verplappert hatte, sie habe sich nur über ihn geärgert da er nichts von ihr wollte und sie links liegen lies. Die Klage wurde zwar fallen gelassen aber das Leben des Buschen war schon sehr zerstört worden.
  • superella
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 33
vor > 4 Jahre
das sind aber dann höchstens traurige einzelfälle, normalerweise ist die beweislastumkehr für die geschädigte schon von vorteil, weil zu beweisen das man belästigt wurde ist ja auf der anderen seite auch nicht einfacher, oder? :roll:
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