Job und Studium

  • Amiga74
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 4
vor > 4 Jahre
Hallo Leute
Ich wollte mal nachfragen ob jemand von euch auch vollzeit arbeitet und gleichzeitig studiert und wie es euch dabei geht.
Ich studiere auf der TU und arbeite bei Ericsson dabei leide ich unter chronischen Schlafmangel
Vielleicht habt ihr ein paar Tips und Tricks wie man diese Doppelbelastung meistert.
Ein Freund hat mir etwas von einer Bildungskarenz erzählt.
Kann mir dazu jemand vielleicht Infos geben?
  • petrawien
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 8
vor > 4 Jahre
Lt. Arbeiterkammer gibt es in Ö. Bildungskarenz.
Das heißt man kann sich zwischen 3 und 12 Monate von der Arbeit freistellen lassen ohne das bestehende Dienstverhältnis zu lösen.Wenn dar Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Man erhält während dieser Zeit Weiterbildungsgeld. (Höhe?)
Für erleichterte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wie das beim Studium ist musst du bei der Arbeiterkammer erfragen!!!
Tschau Pezi :P
  • Buerofreak
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 83
vor > 4 Jahre
bei so einer bildungskarenz muss man jedoch noch einiges beachten:

man kann erst bildungskarenz vereinbaren, wenn man mindestens schon 3 jahre bei dem ag beschäftigt ist. ansprüche auf einmalige bezüge stehen dir dann auch nicht zu, sondern es wird eine aliquotierung diesbezüglich vorgenommen. die zeit, während du in bildungskarenz bist, wird auch nicht für urlaub und dienstabhänigige bezüge herangezogen.
  • manager
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 122
vor > 4 Jahre
Interessantes Thema... hat mich auch schon oft gefragt, wie das so abläuft und mich schon immer gefragt, wie das dann z.B.: mit Kündigungsschutz ausschaut? Kann mir das jemand erklären?
  • Buerofreak
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 83
vor > 4 Jahre
hi!

also sämtliche informationen gelten für ö, weiss leider nicht wie das in d geregelt wird.
was jetzt kündigungsschutz angeht: der besteht während der zeit der bildungskarenz grundsätzlich nicht, es gibt eine sonderform, die sich motivkündigungsschutz nennt und schützt den arbeitnehmer vor kündigungen der ag bei "unlauteren" motiven. was solche unlautere motive sind... schwer zu sagen!
  • Matthias
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 45
vor > 4 Jahre
Man erhält während dieser Zeit Weiterbildungsgeld. (Höhe?)

Also der Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht nur, wenn du die Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld erfüllt hast und nachweislich an einer einschlägigen Weiterbildungsmaßnahme teilnimmst.

Man bekommt so ca. 15euro am Tag und wenn man älter als 45 ist beträgt das Weiterbildungsgeld die selbe Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn dieses höher wäre.

Liebe Grüsse,

Matthias
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