Kündigung im Lehrverhältnis

  • Rosanne
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 202
vor > 3 Jahre
Hi @ alle,

Mein Neffe arbeitet bei einer Firma als Lehrling. Er ist im zweiten Lehrjahr. Nun hat er einen Vertrag bekommen wo drinnen steht, das er ein Jahr Probezeit hat und jederzeit gekündigt werden kann :!: Ist so ein Vertrag eigentlich zulässig? Ich persönlich finde es ja eine Sauerei :!: Er ist jetzt im zweiten Lehrjahr und hat noch nie gefehlt und war auch noch nie im Krankenstand. :!: Im Gegenteil, er macht auch noch Überstunden. Ich wollte schon mit seinen Chef reden, doch meine Schwester meint dann kündigen sie ihn erst. Was meint ihr dazu, soll ich mit seinen Chef reden?

liebe grüße
rosanne
  • Siegfried
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 3 Jahre
Du schreibst "nun hat er einen Vertrag bekommen..."
hatte er bisher keinen oder ist das ein neuer? Ist das in A/D/CH ??
  • Infinity
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1404
vor > 3 Jahre
@rosanne

ich denke Du solltest nicht mit den Chef reden, nicht weil man sowieso nichts machen kann,sondern weil Du nicht der Ansprechpartner bist. Ist Dein Neffe minderjährig, sind es seine Eltern. Ist er volljährig, ist
er selbst für Verträge verantwortlich. Ihr könntet euch jedoch bei der Kammer / Gewerkschaft o.ä. informieren ob so ein Vertrag rechtlichen Bestand hat. Denn 12 Monate ist meines Wissens ( in D-Land ) nicht legitim.
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 3 Jahre
Hallo rosanne,

Jeder Lehrling bekommt doch einen Lehrvertrag. Hat dein Neffe keinen Lehrvertrag bekommen? Frag ihn mal, denn ich kann mir nicht vorstellen, das er noch keinen Lehrvertrag hat. Den bekommt er doch wenn er das Lehrverhältnis eingeht.

mantafan
  • pete123
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 1
vor > 3 Jahre
In D ist nur eine Probezeit von max. 4 Monaten zulässig und ein Lehrling darf auch nicht ohne weiteres so gekündigt werden. Ein neuer Vertrag einfach so nach 1nem Jahr. Da läuft was schief ab zur IHK und mal beraten lassen.
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 3 Jahre
Hallo rosanne,

Normalerweise ist es nicht zulässig, wenn man einen Lehrling eine zusätzliche Probezeit gibt. Ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, das man drei Monate Probezeit hat. Wenn dein Neffe schon den Lehrvertag hat, was ich ja stark hoffe, dann ist der andere Vertrag nicht zulässig und nicht wirksam.

mantafan
  • Rosanne
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 202
vor > 3 Jahre
Hi Siegfried,

Mein Neffe hat den Lehrvertrag schon bekommen. Aber er hat jetzt einen neuen Vertrag bekommen wo drinnen steht, das die Probezeit auf ein Jahr verlängert wurde. Also könnten sie ihn jederzeit kündigen.

An all die anderen

Eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen. Wir waren jetzt bei der Arbeiterkammer und die sagten uns, das dieser Vertrag nicht wirksam ist, da der Lehrvertrag den er ja schon hatte, zählt und die Probezeit viel zu lange wäre.

liebe grüße
rosanne
  • 8Schritte
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 186
vor > 3 Jahre
hallo

meines wissens dauert die probezeit bei einem lehrling 3 monate ab beginn des ersten arbeitstages.vorher kann der lehrling ohne grund kündigen und natürlich auch grundlos gekündigt werden .was aber eher selten der fall ist denke ich,da es ja in der heutigen zeit eh schon schwer genug ist eine passende lehrstelle zu finden.

lg.8schritte
  • Gandarufu
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 171
vor > 3 Jahre
hi

ja 8schritte auch ich bin dieser meinung.ich denke auch wenn einer oder eine schon einmal eine lehrstelle hat wird der oder diejenige bestimmt nicht von selber kündigen.wären sie ja schön blöd.es ist doch schon schwer genug überhaupt an eine geeignete lehrstelle zu kommen.wünsche also kenem in so eine situation zu kommen.

lg.gandarufu
  • Al Bundy
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 58
vor > 3 Jahre
@rosanne:hätte ja gedacht dasses der Übernahmevertrag ist,aber so ist es schon ein seltsames Verhalten...
  • bserban
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 48
vor > 3 Jahre
Guten Tag !

Das höre ich auch zum ersten mal.Ich verstehe nicht warum die Firma überhaupt einen zweiten Vertrag ausstellt,wenn der Lehrling doch schon einen Vertrag hat.Ich denke auch das die Probezeit 1 Jahr schon übertrieben lang ist .Aber hat sich ja Gott sei dank alles aufgeklärt.Ich wünsche deinem Neffen eine schöne Lehrzeit.

bserban
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