Schönen Abend,
wie ich in einem anderen Thread bereits schrieb, habe ich endgültig gekündigt und beginne bereits mit 1.April in einer neuen Firma!
Ich befinde mich die 2.Woche in der Kündigungsfrist und soll:
meinen Nachfolger einschulen und für 3 Geschäftsführer gleichzeitig Aufträge abarbeiten, geht sich in der Normalarbeitszeit nicht aus, jeder Geschäftsführer will alles bis morgen.
Nun meine Frage: bin ich in der Kündigungszeit verpflichtet Überstunden zu leisten?
Könnte man mir daraus einen Strick drehen (Umwandlung auf Fristlose wegen Arbeitsverweigerung), wenn ich sage, dass die aufgetragene Arbeit nicht zu schaffen ist und ich nicht mehr gewillt bin, auch nur eine Überstunde zu machen?
Schönen Abend
Discopolis
vor > 3 Jahre


