Leider ist das in einem Rechtsstreit am Arbeitsgericht, wegen Nachzahlung von Lohn- und Überstundenvergütung, für den Arbeitgeber wirklich möglich. Er muss nur lügen können und skrupellos sein.
Kurz die Vorgeschichte:
Ich war von Januar bis Mai 2008 bei der Firma Internationaler Messebau Seltmann Chemnitz als Kraftfahrer und Messebauer angestellt. Die Arbeitszeiten waren teilweise täglich 14-16 Stunden, was aber auch der Eigenart Messebau geschuldet und nicht unüblich ist, insofern kein Vorwurf an IMB Seltmann.
Mehrarbeit, Überstunden sollten nicht in Geld, sondern in den messeschwachen Zeiten Juli/August sowie Dezember/Januar als Freizeit abgegolten werden. Da ich nach 4 Monaten (ohne Abmahnung oder so was!) gekündigt wurde, konnten natürlich die angefallenen Überstunden nicht mehr mit Freizeit abgegolten werden.
Meine Bitte, die Überstunden in Geld zu vergüten wurde abgelehnt.
Da sich in den 4 Monaten zirka 300 Überstunden angesammelt hatten, klagte ich die Vergütung vor dem Arbeitsgericht Chemnitz ein.
Und jetzt Leute der Knackpunkt, die geleisteten Arbeitsstunden werden von IMB Seltmann geleugnet und die Überstunden hat es nicht gegeben. Da ich als Kläger in der Beweispflicht bin, klappt diese fiese Masche vor dem Arbeitsgericht.
Denn da die Arbeitszeit nicht durch Arbeitsblätter notiert bzw. eine Gegenzeichnung dokumentiert wurden, habe ich keinen Nachweis.
Zwar ist Dauer meiner Aufenthalte bei den Messebaustellen nachweisbar, die strittigen Arbeitsstunden sind nachvollziehbar, aber IMB Seltmann behauptet einfach, ich wäre in dieser Zeit auch viel spazieren gegangen oder hätte im LKW geschlafen.
Natürlich ist das eine offentsichtliche Lüge, was das Arbeitsgericht auch so einschätzte. Aber vor Gericht zählen nur Fakten.
Also Leute merkt euch, Arbeitsstunden (nicht Anwesenheit) quittieren lassen! Sonst kann der Arbeitgeber lügen und tricksen, und ist leider auch noch erfolgreich damit am Arbeitsgericht, wenn ihr klagt.
Für rechtlich Interessierte:
Arbeitsgericht Chemnitz Az: 6 Ca 1503 /08
vor > 3 Jahre


