Nie wieder Personaler als "Facebook-Schnüffler"?

  • c-hoernchen
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 4
vor > 1 Jahr
Hallo Zusammen,
seit Neuestem ist ja den Prsonalverantwortlichen in Unternehmen gesetzlich verboten in privaten Social Media-Accounts von Kandidaten zu "schnüffeln". Praktisch umgesetzt heißt das: Sie werden sich das vermutlich weiter ansehen, es nur nicht verwenden bei Bewerbungsgesprächen oder auch für Begründungen einer Absage. Aber mal ehrlich: welcher halbwegs intelligente Personaler hat denn zuvor einem Kandidaten gesagt: "Du, das Foto da, mit Bier in der Hand und zwei Frauen im Arm - das hat uns leider dazu bewogen, dich nicht einzustellen. Und: muss ein Mensch, der seine persönlichen Daten und Fotos hochlädt nicht soweiso damit rechnen, dass diese eingesehen werden - egal zu welchem Zweck?
Frage an euch: Ist euch überhaupt schon mal passiert, dass euch ein Personaler beim Bewerbungsgespräch auf Inhalte in euren Facebook-, StudiVZ- oder Twitter-Accounts angesprochen hat. Und wie würdet ihr es finden, wenn das passierte?
Freu mich auf eure Meinung dazu!
  • kanunu4Me
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 430
vor > 1 Jahr
Hallo c-hoernchen!
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Interessante Frage.
Soweit ich weiß, handelt es sich noch nicht um ein Gesetz, sondern erst einmal um eine Empfehlung.
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"Der Arbeitgeber darf sich informieren, ob der Bewerber fit ist für den konkreten Job, nicht mehr und nicht weniger. (Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Sueddeutsche.de"

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Wäre es geltendes Recht, hätte ein Verstoß dagegen keine Konsequenzen für den Personaler. Es wäre ja schlicht nicht überprüfbar. Die Formulierung "darf sich informieren ... nicht mehr und nicht weniger" interpretiere ich als Meinung einer Ministerin, die dieses Umfeld lediglich durch die theoretische Brille betrachtet. "Mehr oder weniger" sagt doch nur, dass gucken erlaubt ist, systematisches Ausspionieren aber nicht. Wie will man die Grenze in der Praxis ziehen? Bedeutet das etwa, dass Herumklicken erlaubt ist, die Anmeldung (Login) an einem Social Media Portal aber gegen geltendes Recht verstößt?
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Das kommt mir doch sehr praxisfern vor.
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Personaler, die dann "rein zufällig" im selben Portal angemeldet sind wie ihre Kandidaten, werden sich natürlich auch merken, was sie gesehen und gelesen haben. Alles andere wäre doch weltfremd.
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Die Frage die sich mir stellt ist vielmehr: was nützt es dem Bewerber?
Nicht alle stellen Bilder von Saufgelagen oder anderen Verfehlungen online. Viele erzeugen ganz bewusst ein Bild in der Öffentlichkeit, von dem sie annehmen, dass es ihnen nützt. Das was Unternehmen im Sektor PR und Marketing für sich entdeckt haben, steht als Kommunikationsmittel auch Privatpersonen zu Verfügung. Das ist ja gerade der Reiz des Mitmachnetzes im Web 2.0. Wie professionell und gezielt die PR in eigener Sache betrieben wird, hängt natürlich von der Motivation und dem Vermögen jedes einzelnen Einzelnen ab.
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Nach meiner Einschätzung, unterstellt Frau L.S. mit ihrem Vorschlag, dass Arbeitnehmer vor sich selbst geschützt werden müssen.
Diese Ansicht teile ich nicht. Die Vertreter der Informations- und Wissensgesellschaft gehen sehr bewußt mit Social Media und ihrem eigenen "Employer branding" um. Warum sollten Personaler das nicht zur Kenntnis nehmen dürfen.
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Die selbstgewählte Beschützerrolle von Frau L.S. entmündigt einen Teil der Arbeitnehmerschaft, der man inzwischen mehr zutrauen sollte, als mit allen Mitteln die eigene Online-Reputation zu zerstören. Wer Arbeitnehmern auf Job-Suche anonymisieren will, der tut ihnen aus meiner Sicht keinen Gefallen.
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VG,
C
Zuletzt editiert vor > 1 Jahr
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