Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit noch in einem Unternehmen, das von der Insolvenz betroffen ist und demnach mein Job am seidenen Faden hängt. Nun bin ich also nebenbei auf der Suche nach einer neuen Stelle. Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer Selbstkündigung für 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommt. Es wäre also nicht sehr schlau ohne neue Stelle zu kündigen .
Mal angenommen ich würde zum 31.12. kündigen und habe aber ab 01.01. eine neue Stelle und würde dann aber innerhalb der Probezeit nach 2 Monaten aus
welchem Grund auch immer in der neuen Firma gekündigt. Dann dürfte man doch in den "Schutz" des ALG kommen, da keine Selbstkündigung.
Wollte mich nur versichern, wie es ist, wenn man
a) selbst kündigt ohne neue Stelle --> 3 Monate Sperrzeit bei ALG
b) selbst kündigt mit neuer Stelle und Kündigung durch neuen AG --> ALG
c) vom alten AG gekündigt wird ohne neue Stelle --> ALG
Schlussfolgernd sollte man also nur selbst kündigen, wenn man eine neue Stelle hat oder warten bis man selbst gekündigt wird (Stellensuche nebenbei schließt sich ja nicht aus).
Eigentlich habe ich mir meine Frage sicher selbst beantwortet, wollte nur wissen, ob das stimmt, was ich mir so denke.
blackphoenix
vor > 2 Jahre


