Was passiert bei Selbstkündigung?

  • blackphoenix86
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 1
vor > 2 Jahre
Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit noch in einem Unternehmen, das von der Insolvenz betroffen ist und demnach mein Job am seidenen Faden hängt. Nun bin ich also nebenbei auf der Suche nach einer neuen Stelle. Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer Selbstkündigung für 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommt. Es wäre also nicht sehr schlau ohne neue Stelle zu kündigen .
Mal angenommen ich würde zum 31.12. kündigen und habe aber ab 01.01. eine neue Stelle und würde dann aber innerhalb der Probezeit nach 2 Monaten aus
welchem Grund auch immer in der neuen Firma gekündigt. Dann dürfte man doch in den "Schutz" des ALG kommen, da keine Selbstkündigung.
Wollte mich nur versichern, wie es ist, wenn man
a) selbst kündigt ohne neue Stelle --> 3 Monate Sperrzeit bei ALG
b) selbst kündigt mit neuer Stelle und Kündigung durch neuen AG --> ALG
c) vom alten AG gekündigt wird ohne neue Stelle --> ALG
Schlussfolgernd sollte man also nur selbst kündigen, wenn man eine neue Stelle hat oder warten bis man selbst gekündigt wird (Stellensuche nebenbei schließt sich ja nicht aus).
Eigentlich habe ich mir meine Frage sicher selbst beantwortet, wollte nur wissen, ob das stimmt, was ich mir so denke.
blackphoenix
  • Seefahrer
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 189
vor > 2 Jahre
Hallo schwarzer Phönix,
willkommen hier!
Wenn Du in Deutschland lebst, hast Du es richtig erfasst.
Natürlich kann man das noch ergänzen.
Eigenkündigung ohne neuen Job: wenn man mutig ist und Geld gespart hat.
Es gibt auch Wege zu ALG bei Eigenkündigung. Aber da kenne ich mich nicht aus. Die Trickkiste ist bestimmt groß.
Falls Du zur Bundesagentur für Arbeit musst: melde Dich bitte "arbeitssuchend" - nicht arbeitslos. Da gibt es feine Unterschiede, die ich selbst nicht ganz durchschaue...
  • thilopapa
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 6
vor > 1 Jahr
Hallo,
ich hätte zu dem Thema auch mal eine Frage:
Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job und habe auch große Chancen ab 15.01. oder 01.02. einen neuen Vertrag zu bekommen.
Da ich mich zur Zeit sehr ausgebrannt fühle überlege ich nun, mit meinem derzeitigen AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.12. zu verhandeln, um noch 2 Wochen bzw. 1 Monat Auszeit zu haben um neue Kraft zu tanken.
Reicht es wenn ich mich für diese Zeit beim Arbeitsamt melde mit dem Hinweis das ich am soundsovielten einen neue Stelle antrete oder gibt es sonst noch Schwierigkeiten (bzgl. Rentenkasse, Anspruch auf späteres ALG etc.???)
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 1 Jahr

Hallo,
ich hätte zu dem Thema auch mal eine Frage:
Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job und habe auch große Chancen ab 15.01. oder 01.02. einen neuen Vertrag zu bekommen.
Da ich mich zur Zeit sehr ausgebrannt fühle überlege ich nun, mit meinem derzeitigen AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.12. zu verhandeln, um noch 2 Wochen bzw. 1 Monat Auszeit zu haben um neue Kraft zu tanken.
Reicht es wenn ich mich für diese Zeit beim Arbeitsamt melde mit dem Hinweis das ich am soundsovielten einen neue Stelle antrete oder gibt es sonst noch Schwierigkeiten (bzgl. Rentenkasse, Anspruch auf späteres ALG etc.???)
  
Beim Aufhebungsvertrag (A.) laufen die selben Folgen wie bei
Eigenkündigung. Führt man die Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses herbei, tritt eine Sperrzeit ein.
§ 144 SGB III
Es sei denn, im A. steht ganz klar drin, dass man
diesen schließt, weil eine arbeitgerseitige Kündigung unvermeidbar ist.
Um sicher zu gehen, die Formulierung kurz mit einem Rechtsanwalt absprechen, dann geht das. Hier bitte nicht sparen, denn 3 Monate ohne ALG kann haarig sein! (Und man muss sich dann selber auch noch krankenversichern. Das ist teuer!!)
Krankenversicherung läuft in D. 4 Wochen
fort, bei einer Unterbrechung von 2-4 Wochen sollte man also
versicherungstechnisch keine Probleme haben.
Dennoch mein Rat, den A. erst zu schließen, wenn Du eine andere Zusage hast, bzw einen unterschriebenen Arbeitsvertrag.
Zuletzt editiert vor > 1 Jahr
  • thilopapa
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 6
vor > 1 Jahr
Hallo SChneeschaufler, danke für die Antwort!
Ist schon klar, das ich den A. erst verhandle, wenn ich die neue Stelle sicher habe - keine Frage!
Allerdings, was sollte im worst case passieren, wenn ich in der Probezeit des neuen AG von ihm aus gekündigt werden sollte? Hab ich dann direkt Anspruch auf Leistungen oder kommt hier auch ne Sperrfrist zum greifen?
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 1 Jahr


Allerdings, was sollte im worst case passieren, wenn ich in der Probezeit des neuen AG von ihm aus gekündigt werden sollte? Hab ich dann direkt Anspruch auf Leistungen oder kommt hier auch ne Sperrfrist zum greifen?
 
Wenn Du gekündigt WIRST, läuft m.Wissens keine Sperre, auch wenn Du den Arbeitsvertrag DAVOR selbst beendet hast.
Sonst würde ja fast die Hälfte der Menschheit gesperrt sein.... das wäre mir aufgefallen. :lol:
Viel Erfolg und Frohe Weihnachten!
Zuletzt editiert vor > 1 Jahr
Antworten

Unsere Job-Foren








© kununu GmbH 2012. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt | Impressum | AGB | Disclaimer