Wem gehöre ich eigentlich?

  • kanunu4Me
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 430
vor > 1 Jahr
... Bisher dachte immer, zunächst mal mir selbst. Bisher jedenfalls.  Und wie ich mich in Online Netzwerken darstelle, ist allein meine Angelegenheit. Besonders dann, wenn ich für die Mitgliedschaft auch noch bezahle.
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Inzwischen bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Eine Bekannte hat mir erzählt, dass ihr Vorgesetzter von ihr verlangt hat, dass sie ihm Name und Passwort ihres Xing-Accounts gibt, damit er sich dort nach Belieben austoben konnte. Das hat er dann auch gemacht und hinterlassen, dass die Mitarbeiterin des Unternehmens XY nicht an neuen Stellenangeboten interessiert sei. Nun ja. Hätte meine Bekannte da noch nein sage können? (Das Recht auf freie Wahl und einen neuen Job zieht anscheinend hinter dem Anspruch des AG den Kürzeren. Ich bin rechtlich mittelschwer verwirrt ... 8O )
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Mir ist etwas Ähnliches auch schon passiert. Zwar hat niemand meine Login-Daten haben wollen – die hätte ich auch nicht rausgegeben - stattdessen sollte ich meinen damaligen Berufsstatus ändern, man könnte auch sagen fälschen.
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Deshalb die Frage an Euch: Hat ein Arbeitgeber überhaupt irgendein Recht an meinen Daten?  Kann er verlangen, dass ich meine Einträge nach seinen Vorstellungen ändere? Gehören ihm vielleicht sogar meine geschäftlichen Kontakte?  Reicht es schon aus, wenn er unterstellt, dass die Nutzung rein geschäftlichen Charakter hat?
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Ich freue mich auf Tipps und Hinweise.
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VG,
C
Zuletzt editiert vor > 1 Jahr
  • howard0
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 3
vor > 1 Jahr
Hi,
bei dem Fall den du schilderst kann ich nur sagen ist deine Bekannte selber schuld. Die Login-Daten herzugeben ist für mich gleichzusetzen wie den Haus/Wohnungsschlüssel herzugeben.
Kein Arbeitgeber hat irgendwelche Rechte an deinen Daten - jedenfalls noch nicht (den Datenschützern sei Dank) - und ich würde mir wohl überlegen ob ich für eine Firma die das verlangt arbeiten würde.
Lg,
Howie
  • kanunu4Me
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 430
vor > 1 Jahr
Hi Howard0!
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Ich befürchte, das ist nicht ganz so einfach.
Bisher gibt es meines Wissens kein Regelwerk für die Nutzung von Sozialen Netzwerken deren primärer Zweck geschäftlicher Art ist.
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Der Arbeitgeber könnte z.B. auf die Idee kommen, dass bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, auch alle Kundendaten und die geschäftliche Korrespondenz ausgehändigt werden muss.
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Was passiert mit den öffentlich einsehbaren Kontaktdaten von Kunden des Unternehmens? Sie sind ja damit  nicht automatisch Kunden des ehemaligen Arbeitnehmer. Hier könnte der Arbeitgeber auf Kundenschutz pochen.
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Ein anderer theoretischer Fall: Ein Mitarbeiter eröffnet eine Gruppe,  einen Blog, o.ä. und nutzt dieses Medium als PR-Instrument des Unternehmens für das er arbeitet. Das geschlossene Forum dient dem Informations- und Know-How-Austausch zwischen potentiellen Kunden und Partnern. Was aber, wenn auch dieses Beschäftigungsverhältnis endet. Der Mitarbeiter könnte sich auch geschäftsschädigent äußern, indem er von einem Produkt seines Unternehmes abrät.
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Sicher gibt es noch mehr strittige Fälle, wo der Arbeitgeber nachvollziehbare Argumente vorbringen könnte, um Einfluss zu nehmen. Wer den Account / die Mitgliedschaft bezahlt, scheint mir in dem Zusammenhang eher zweitrangig zu sein.
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Ich nehme mit juristischem Leihenverstand an, dass der Arbeitgeber ein Verfügungsrecht an relevanten Informationen des Arbeitnehmers hat, soweit diese seine unternehmerischen Interessen berühren. (Ein Jurist würde es wahrscheinlich anders formulieren)
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Ich frage also nach der Rechtssicherheit des Arbeitnehmers und danach welchen Interessen ggf. vor Gerichten höheres Gewicht zugestanden würde. Der Datenschutz kann meines Erachtens zur Erklärung nicht ausreichen, da er auf das Informationelle Selbstbestimmungsrecht abhebt, also das Recht an den eigenen Daten.
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Meine Befürchtung ist, dass es früher oder später dazu kommen wird, dass Arbeitnehmer mit Einschränkungen rechnen müssen.
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VG,
C
Zuletzt editiert vor > 1 Jahr
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