vor > 4 Jahre
mindestangaben gibt es bei einer kündigung nicht, sie muss schriftlich sein und einen entsprechend eindeutigen text haben. aber grundsätzlich reicht es wenn man schreibt z.b. "hiermit kündige ich mein arbeitsverhältnis zu der firma xy am xy" du musst auf alle fälle die kündigungsfristen die in deinem arbeitsvertrag erwähnt sind einhalten, am besten eine bestätigung geben lassen zu welchem datum du die kündigung eingereicht hast, sonst bekommste vielleicht noch ärger.
mfg,
JR