vor > 2 Jahre
@profite
Hallo und willkommen!
Deine Erfahrung kann ich auch bestätigen.
Bisher habe ich bei Bewerbungen keinen Persönlichkeitstest ablegen müssen. Im Rahmen meiner Beschäftigung dann schon. Dabei wurde den Teilnehmern zugesichert, dass die Ergebnisse auf keinen Fall zur Beurteilung der Mitarbeiter herangezogen werden. Der Test sollte die AN dabei unterstützen sich selbst und andere besser einschätzen zu können. Keines der Persönlichkeitsmuster wurde als besser oder schlechter in Bezug auf die berufliche Eignung gewertet. So hatte es das Unternehmen zugesichert.
Das ganze Thema Persönlichkeitstest halte ich für sehr komplex.
Einerseits hat der AG ein verständliches Interesse die Qualifikation eines Kandidaten zu prüfen. Andererseits hat der Bewerber das Recht auf Achtung seiner Persönlichkeitsrechte (Selbstbestimmungsrechte, allg. Persönlichkeitsrecht GG, AGG).
Arbeitsgerichte haben meines Wissens grundsätzlich dem AG das Recht eingeräumt psychologische Untersuchungen durchführen zu dürfen.
Diese Tests lassen zwar einen Rückschluss auf die Persönlichkeit potentieller AN zu, sind andererseits aber nicht geeignet die fachliche Eignung von Kandidaten zu prüfen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es Berufe gibt, in denen das Persönlichkeitsprofil durchaus relevant ist. Bspw. Menschen, die in den Krisengebieten der Welt zum Einsatz kommen, brauchen zweifelsohne einen andere Struktur als Bibliothekare der örtlichen Stadtbücherei.
Aber, auf wie viele Arbeitnehmer trifft dies denn zu?
Mich interessiert, was die Fachleute unter sog. "wissenschaftlich abgesicherten Persönlichkeitstests" verstehen. Was bedeutet diese Formulierung? Handelt es sich um eine Richtlinie, Norm oder schlicht eine Empfehlung?
Zusätzlich beschleicht mich der Eindruck, dass das Sammeln von Informationen über Bewerber und Arbeitnehmer gerade gut in diese Zeit passt.
Ein interessantes Thema.
Viele Grüße,
C