Betriebsrat

  • Katschi
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 2
vor > 3 Jahre
War bis zum 06.11.08 in einer Firma in Österreich beschäftigt wo Produktionsleiter und Betriebsrat ein und die gleiche Person ist. Wenn man ein Problem mit dem Produktionsleiter oder dessen Stellvertreter hat kann man noch nicht mal zum Betriebsrat gehen da es ja ein und die gleiche Person ist.Zudem wird in der Firma ganz stark von den Vorgesetzten gemobt. d.h. selbst bei kleinsten Verfehlungen wird man beim Produktionsleiter angeschwärzt. Kameradschaft und zusammenhalt gibt es nicht und ist auch nicht erwünscht.Trotz schichtarbeit müssen Pausen rausgearbeitet werden. und Freitags gibr es auf Spätschicht gar keine Pause (Arbeitszeit 5,5 Stunden). Alles vom"Betriebsrat"abgesegnet. Wer Freitags auf Spätschicht arbeitet muß am nächsten Tag(samstag) auf Frühschicht gehen von 4:30 Uhr bis 9:30 uhr
Es wird erwartet das man 1,5Stunden vor offizielem Schichtbeginn anfängt zu arbeiten und das man nach ofizielem Schichtende noch 1-2Stunden länger bleibt. Wenn man es nicht macht gibt es direkt Ärger mit den Kollegen und wird gefragt ob man zu faul sei.
  • JoWood01
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 120
vor > 3 Jahre
hi

erstmal ein hallo hier im forum!

bekommst du die überstunden denn auch bezahlt?es ist dein fall leider kein einzelfall und kommt immer öfter heutzutage in dieser arbeitswelt vor.wer nicht bereit ist dazu überstunden zu leisten wird ersetzt.ist schlimm gesagt aber ein altägliches geschehen in der heutigen zeit.

lg.jowood01
  • Diva
  • Status: Legende
  • Beiträge: 2822
vor > 3 Jahre
@ katschi. Guten Abend. Ich sehe Du bist neu hier im Forum.
Willkommen! Trotzdem , es wäre schön , wenn Du Dich mal kurzvorstellen würdest. Soviel Zeit muß einfach sein!
Im Moment scheinst Du ziemlich sauer zu sein. Bringt aber nichts !
Probleme muß man vom Kopf her angehen , nicht von den Emotionen.
Ich war selbst viele Jahre Betriebsrätin.
Hier in Deutschland wäre so etwas nicht möglich . Da gibt es auch Gesetze drüber.
Ein Arbeitnehmer in leitender Position kann niemals gleichzeitig Betriebrat sein. Das ist verfassungswidrig.
Schönen Abend noch . Gr. DIVA
  • Gandarufu
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 171
vor > 3 Jahre
hi

also ich würde mich da auf jedenfall mal bei der arbeiterkammer befragen.die kennen sich da bestens aus mit solchen sachen.auch ich habe noch nicht gehört das es produktionsleiter und betriebsrat in einer person in einer firma gibt.am besten is es ruhig zu bleiben denn die aufregung wird zu nichts führen.

lg.gandarufu
  • DaRelaxa
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 12
vor > 3 Jahre
Servus katschi
mach dich erstmal schlau,*****(bitte an die Netiquette halten - Bemerkung v.kununu Admin). Eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft bei der für dich zuständigen Gewerkschaft wirkt oft Wunder.
Es ist oft nicht die Courage,sondern die unwissenheit der Arbeitenden Bevölkerung,was man gegen moderne Sklaverei/Frohndienst/Leibeigenschaft tun m u ß!

Macht es doch wie eure Ausbeuter im Büro.Die verstehen sich alle prima.
Die verabreden sich untereinander und gehen abends auf'n Feierabendbier,und kommen dann am nächsten Morgen frohgelaunt in die Firma um euch zu Schickanieren.

Arbeit: Pausen, Ruhezeiten, Erholungszeiten

Zum Arbeitsschutz gehört natürlich auch die Frage, welche Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten dem Arbeitnehmer zustehen.
1. Pausen
§ 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von einer halben Stunde durchzuführen ist. Diese kann durch zwei Pausen von je einer viertel Stunde ersetzt werden.
Die Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund ist der Beschäftigte in dieser Zeit von allen Tätigkeiten des Arbeitgebers freizustellen.
Wie die Pausen gelegt werden, schreibt das Gesetz nicht vor. Allerdings unterliegt die zeitliche Lage der Pausen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
§ 29 Arbeitstättenverordnung schreibt vor, dass in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern ein leicht erreichbarer Pausenraum zur Verfügung gestellt werden muss.
In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann die Gesamtdauer der Pausen auf "Kurzpausen von angemessener Dauer" aufgeteilt werden, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Pausen zählen nach allgemeiner Auffassung zur Arbeitszeit und sind dementsprechend zu vergüten. Der Betriebsrat hat hier nur das Recht unbezahlte Zusatzpausen zu verlangen.
2. Ruhezeiten

§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.

Eine Ausnahme besteht im Verkehrs- und Gaststättengewerbe: Hier kann in einigen Bereichen die Ruhezeit auf 10 Stunden herabgesetzt werden, wenn innerhalb von einem Monat oder von vier Wochen durch eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeiten ein Ausgleich geschaffen wird.
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG lässt eine noch weitergehende Ausnahme zu: Im Tarifvertrag kann eine Reduzierung der Ruhezeit auf 9 Stunden und ein Ausgleich innerhalb eines frei festzulegenden Zeitraumes vereinbart werden.
3. Durch Tarifvertrag geregelte Erholungs- und Bedürfniszeiten
Gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche Erholungs- und Bedürfniszeiten gibt es nicht. Insoweit ist es Sache der Tarifparteien entsprechende Regelungen zu treffen.
Für Akkord- und Fließbandarbeit sieht der Lohnrahmentarifvertrag II für die Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden vor, dass den Arbeitnehmern je Arbeitsstunde eine Erholungszeit von 5 Minuten und eine persönliche Bedürfniszeit von drei Minuten zusteht. Diese Pausen gelten zusätzlich zu den Pausen des ArbZG und werden wie die Arbeitszeit vergütet.

Lass dich beim Jobben niemals Mobben! :wink:
  • gurkenglasl
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 68
vor > 3 Jahre
hallo

betriebsrat und produktionsleiter in einer person wo gibts denn sowas 8O
mir ist das noch nie untergekommen.ich denke auch du musst dich da auf jedenfall wehren ,denn wenn nichts geschieht geht das "martyrium" immer weiter ob das jetzt nur vielleicht bei dir so ist oder ob es auch andere betrifft stelle ich jetzt einmal in den raum.

liebe grüsse gurkenglasl
  • DaRelaxa
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 12
vor > 3 Jahre
Hi katschi
Ein Leitender Angestellter, hat in einem Betriebsrat laut BetrVG, nichts verloren.

Wenn du schon nicht mehr in dem ****** (bitte an die Netiquette halten - Bemerkung: kununu Admin) in Österreich Arbeitest,dann geh doch mit deinem Wissen um die Misstände in dem Österreichischen ****** (bitte an die Netiquette halten - Bemerkung: kununu Admin) an die Öffentlichkeit.
Für die Presse,Funk/Fernsehen sind solche Sachen ein gefundenes Fressen.

Aufruf
zur europäischen Demonstration
am 16. Dezember 2008 in Straßburg

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund
(EGB) und unseren europäischen Schwestergewerkschaften zu einer Demonstration und Kundgebung am 16. Dezember 2008 in Straßburg am Sitz des Europäischen Parlamentes auf.
Das Europäische Parlament wird in dieser Sitzungswoche über die
Rechte für Europäische Betriebsräte, die Verschlechterung der europäischen Arbeitszeitregulierung,
sowie die Mitbestimmung in europäischen Unternehmen entscheiden.

Wir demonstrieren für ein sozialeres Europa.

Das bedeutet für uns:

- Vorrang der sozialen Grundrechte vor den wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten

- bessere Arbeitnehmerrechte in Europa

- gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

- Verbot von Lohn- und Sozialdumping

- mehr Rechte der europäischen Betriebsräte und mehr Mitbestimmung in europäischen Unternehmen

- keine Verschlechterung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie

- wirkungsvolle Regulierung der Finanzmärkte

Wir wehren uns gegen eine Politik, die soziale und arbeitsrechtliche Standards in Europa verschlechtert!

So höhlen die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes bestehende
Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte aus.
Dennoch weigert sich die Europäische Kommission beharrlich, die Entsenderichtlinie zu novellieren.
Gleichzeitig startet die EUKommission Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung in den Unternehmen
- zuletzt beim VW-Gesetz.

Hinzu kommt die geplante Verschlechterung der Arbeitszeitrichtlinie.
Das alles werden die Gewerkschaften in Europa nicht widerspruchslos hinnehmen.
Deshalb demonstrieren wir in Straßburg für bessere Arbeitnehmerrechte in Europa.
Ohne soziale Rechte hat Europa keine Zukunft - ohne soziale Rechte hat Europa nicht die Unterstützung der Menschen.
  • nestlefreak
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 3 Jahre
leitende angestellte dürfen in deutschland nicht betriebsrat sein. nur wird offt verkannt wer leitender angestellter ist. ein abteilungsleiter z.b. ist noch lange kein leitender angestellter. wer einer ist ist im §5BetrVG definiert
es lohnt sich mitglied einer kämpferichen gewerkschaft zu sein. z.b. wobblies.de
  • DaRelaxa
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 12
vor > 3 Jahre
Mach dich Schlau! IG BAU. www.igbau.de

Wer sich nicht wehrt,lebt verkehrt!

Sich für einen minilohn auch noch anschreien oder gar mobben zu lassen ist total verkehrt.
Darum:Verbündete suchen und gemeinsam zurückschlagen.
Selbstverständlich die §§§ des BetrVG dabei beachten.

Der 1. schritt ist etwas schwer und kostet den einen oder anderen ein bisschen überwindung,aber danach läuft es wie geschmiert.
Packt *****(bitte an die Netiquette halten - Bemerkung: kununu Admin)!

Venceremos :wink:
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