Hallo,
aus gegebenem Anlass folgende Frage:
Unterscheidet sich das deutsche Recht bei sogenannten Dienstleistungsverträgen gravierend vom österr. Recht?
Ich führe da soeben Diskussionen mit einem Anbieter aus Deutschland, der eine quasi Agentur für Homeoffice betreibt.
Sieht ein Dienstleistungsvertrag vor, dass man seinem Auftraggeber gegenüber ein Wettbewerbsverbot der "Mutterfirma" hat?
Um es konkreter zu erklären ein Beispiel:
Agentur ABC vergibt einen Auftrag der Firma XYZ. Laut Dienstleistungsvertrag habe ich ein Wettbewerbsverbot gegenüber Firma XYZ. Soll heißen, solange ich für XYZ arbeite, darf ich für kein Unternehmen arbeiten, das gleiche oder ähnliche Produke/Dienstleistungen anbietet.
Kann das so stimmen?
vor > 4 Jahre
