Hallo!
Im Probemonat können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit das Dienstverhältnis beenden.
Bei der Befristung müssen sich beide an die Kündigungsfristen halten bzw. kann das Dienstverhältnis erst mit Ende der Befristung beendet werden. Es sei denn man einigt sich einvernehmlich, dann ist auch eine frühere Auflösung möglich.