Einzelhandel....geringfügig-.... was steht mir zu??

  • Tina212
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 10
vor > 3 Jahre
Hallo,

Bin im mom geringfügig im Einzelhandel beschäftigt. Was steht mir zu an Leistungen??? Ich meine Krankengeld und Urlaubsgeld????

Bitte gebt kurze Info
  • Gesirone
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 23
vor > 3 Jahre
http://www.wgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=221&p_menuid=56641&p_id=4Geringfügig Beschäftigte

Dienstnehmer/innen, die in einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis(sen) wegen Geringfügigkeit des Entgeltes von der Vollversicherung ausgenommen sind, können der Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung beitreten, wenn
ihnen von einem/einer oder mehreren Dienstgeber/n bzw. Dienstgeberin/nen in Summe ein Entgelt gebührt, welches die Geringfügigkeitsgrenze (für 2008 monatlich EUR 349,01) nicht übersteigt, und
solange sie ihren Wohnsitz im Inland haben.
Von der Selbstversicherung ausgenommen sind Personen, die

eine Eigenpension beziehen (zB Alterspension)
bereits auf Grund einer anderen Beschäftigung in der Kranken- oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind (zB Beamte/Beamtinnen, Gewerbetreibende, Bauern/Bäuerinnen)
einer gesetzlichen beruflichen Vertretung der freien Berufe angehören (zB Ärzte/Ärztinnen, Apotheker/innen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Notare/Notarinnen, Wirtschaftstreuhänder/innen, Ziviltechniker/innen)
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
Kinderbetreuungsgeld beziehen
Grenzgänger/innen sind.
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