vor > 2 Jahre
@bluemoon
Hab hier in der gestrigen Presse einen Artikel über dieses Thema gelesen:
Die Geheimsprache des Chefs
Codierungen in Arbeitszeugnissen sind verboten ? wie man sich dagegen wehren kann
rahel koerfgen
Vielsagend. In Arbeitszeugnissen steht oft mehr, als einem lieb ist.
Bei einem Stellenwechsel und ganz besonders bei einer Entlassung sollten
Arbeitnehmer ein besonderes Augenmerk auf die Sprache des Zeugnisses legen. Scheinbar harmlose Formulierungen können ihm sonst zum Verhängnis werden.
«Er bemühte sich um eine gute Arbeit. » Was freundlich tönt, ist mitnichten so gemeint ? wer diese Formulierung in seinem Arbeitszeugnis entdeckt, bei dem sollten die Alarmglocken klingeln: Sein Zeugnis ist codiert. Das heisst, dass die wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt ist. Und im Falle einer Codierung hat diese meist eine negative Bedeutung.
Im Fall von «Er bemühte sich» lautet die Übersetzung in etwa: Er war eine Flasche (siehe Tabelle). Brutal, aber wahr.
Wegen eines solch kleinen Satzes kann ein Mitarbeiter auf den Stufen der
Karriereleiter ausrutschen ? wenn nicht sogar herunterfallen. Denn: Wer stellt schon einen Versager ein? «Das Arbeitszeugnis soll das erufliche Fortkommen des Angestellten erleichtern», sagt Ursula Hubschmid, Advokatin bei Vischer Anwälte und Notare in Basel mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Missstimmigkeiten am Ende des Arbeitsverhältnisses
dürften deshalb vom Arbeitgeber nicht überbewertet werden und auch
im Zeugnis nicht zum Ausdruck kommen. «Die Verwendung solcher Codes
ist verboten; sie verstossen gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und gegen Treu und Glauben», so Hubschmid weiter. Es treffe aber leider zu, dass sich bei Zeugnissen in einzelnen Fällen eine Codierung eingeschlichen habe, indem «relativ positiv tönende Qualifikationen
unter den Eingeweihten eine negative Bedeutung haben». Wie aber konnte es überhaupt dazu kommen, dass sich Codierungen in Arbeitszeugnisse eingeschlichen haben? Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahr als auch wohlwollend geschrieben sein. Diese beiden Grundsätze sind oft nicht leicht miteinander zu vereinbaren. Denn ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter, mit dem er nicht zufrieden war, am liebsten kein gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Deswegen hat sich im Laufe der Jahre eine
Art Geheimsprache unter den Personalverantwortlichen entwickelt, in der
vermeintlich «positive» Formulierungen in Wirklichkeit eine abwertende
Bedeutung haben. «Die Codierung dürfte wohl entstanden sein, weil die
Personalverantwortlichen Diskussionen über eher negative Formulierungen
in den Zeugnissen vermeiden, aber trotzdem die entsprechende Aussage
vermitteln wollen», sagt Hubschmid.
Eine offizielle Liste mit codierten Floskeln existiert indes nicht. Im Internet jedoch finden sich unzählige Listen mit den gängigen Formulierungen und ihren Bedeutungen.
nichts böses. Nicht immer jedoch sind Codierungen böse gemeint: In kleineren Unternehmen, wo der Chef Codierungen nicht kennt, können sich in den Zeugnissen solche Floskeln einschleichen ? auch wenn der Chef dem
Mitarbeiter gar nichts Böses will. Dieses Problem ist Hubschmid bekannt: «Die Codes führten dazu, dass gewisse Formulierungen
nicht mehr gebraucht werden können, weil dahinter eine andere
Bedeutung vermutet wird», sagt sie. So darf ein Unternehmen heute in
einem Arbeitszeugnis nicht mehr schreiben, dass man mit dem Mitarbeiter
«zufrieden» gewesen sei ? dies gilt als schlechte Qualifikation. Eine positive Aussage müsste zum Beispiel lauten: «Wir waren mit den Leistungen von X.Y. in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden.
» Viele Arbeitgeber versuchen, das Problem dadurch zu beseitigen, indem
sie dem Zeugnis einen Satz wie «Das vorliegende Zeugnis enthält keine
versteckten Codierungen» anfügen.
Was aber, wenn der Mitarbeiter tatsächlich schlecht gearbeitet hat? «Arbeitnehmer haben nicht einen generellen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, sondern auf ein wahres und klares», sagt Hubschmid dazu. Ein Arbeitgeber sei somit berechtigt, negative Aussagen in ein Zeugnis zu nehmen, wenn sie der Wahrheit entsprechen.
sorgfältig lesen. Wer nun Codierungen in seinem Arbeitszeugnis entdeckt,
ist aber keineswegs verloren ? im Gegenteil:
Er hat das Recht, die zweideutigen Worte durch andere, unverdächtige
Wendungen ersetzen zu lassen. «Es empfiehlt sich, ein Zeugnis sehr sorgfältig zu lesen und allenfalls eine Änderung zu verlangen», sagt Advokatin Ursula Hubschmid. Sollte der Arbeitgeber die Änderung ablehnen, kann der Anspruch des Mitarbeiters vor Gericht durchgesetzt werden.
Gruss Wurzel