Formulierung bzw Kaschierung in Lebenslauf bzw Zeugnis

  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Ein Bekannter hat in seinen Lebenslauf geschrieben unter dem Punkt "Präsenzdienst"(Bundesheer) statt "abgeleistet" die unschöne Formullierung "untauglich".
Er mußte also keinen Wehrdienst machen.
Ich habe vorgeschlagen stattdessen zu schreiben:
Präsenzdienst: "erledigt".

Hat jemand einen besseren Vorschlag?
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Wie würde eine günstige Formulierung in einem Dienstzeugnis aussehen, wenn man gekündigt wurde?
Also der AG war nicht zufrieden und hat den AN gekündigt, aber der AN darf selbst einen Zeugnisvorschlag machen.

Soll man Anbagen über die Art der Auflösung des Dienstverhältnisses am Besten auslassen?
  • klimaneutral
  • Status: Legende
  • Beiträge: 533
vor > 2 Jahre
Guten Samstagmorgen!
Bitte gib bei Google arbeitszeugnis~formulierung ein.
Es lohnt sich wirklich, in die einzelnen Theman reinzuschauen.
Es gibt ja diesen bekannten "Geheimcode". :roll:
Die Aufforderung, sein Zeugnis selbst zu formulieren:
Wofür wirst Du ein Arbeitszeugnis benutzen? Für Bewerbungen. Hab das im Hinterkopf und schreib erstmal ohne Nachdenken rein, was Du für richtig und wichtig für weitere Bewerbungen hältst, und was Dir ganz unbedarft einfällt. Laß Deinem Frust freien Lauf, schlafe eine Nacht drüber und dann gehst Du ran, entsprechend den z.B. bei Google-Themen gefunden Kriterien zu "bereinigen"...
  • klimaneutral
  • Status: Legende
  • Beiträge: 533
vor > 2 Jahre
Wie oben: Formulierung~Lebenslauf
"untauglich" - da könnte man ja auch gravierende gesundheitliche Einschränkungen vermuten. Oder rauslesen, daß es sich eigentlich um einen Kriegsdienstverweigerer handelt....
Gottseidank kann/soll man ja die Formulierungen im Lebenslauf je nach Firma, bei der die Person sich bewirbt variieren und kann damit zwischen den Zeilen etwas von dem unterbringen, was man anbringen möchte, aber nicht direkt sagen kann...?
  • Muellina
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 439
vor > 2 Jahre
@ bluemoon

Guten Morgen bluemoon,

ein Arbeitszeugnis muß schon noch den Tatsachen entsprechen, d.h. es führt kein Weg darum herum, daß drin steht, daß dem Mitarbeiter gekündigt wurde. Aber auch das kann man positiv gestalten, indem der gesamte Rest des Zeugnisses durchweg positiv formuliert wird. Für Arbeitszeugnisse gilt immer, daß der Grundtenor ausschlaggebend ist. Z.B. sollte auf gar keinen Fall eine positive Schlußformulierung fehlen, wie etwa: "wir danken ihr/ihm für die geleistete Arbeit und gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute" oder ähnliches.

Viel Glück jedenfalls!
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
liebe Muellina,

im von Dir erwähnten Beispiel:"wir danken ihr/ihm für die geleistete Arbeit und gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft(...) alles Gute"....

fehlt das entscheidende Wörtchen "WEITERHIN".
Das Fehlen dieses Wortes deutet darauf hin, daß besagter MA im Unternehmen bisher nichts Gutes geleistet oder keinen Erfolg hatte. Man wünscht ihm/ ihr dieses aber im nächsten Unternehmen...
Die Aussagekraft eines Zeugnisse sollte man immer daraufhin untersuchen, was weggelassen wurde. Das Weggelassene ist viel aussagekräftiger, als das, was da steht.
Fatal ist, wenn Selbstverständlichkeiten ausdrücklich erwähnt werden. Z.Bsp.:" Er/ Sie war stets pünktlich, ehrlich und zuverlässig."
Davon geht man eigentlich immer aus! Wenn solches extra Erwähnung findet, dann bedeutet es eigentlich genau das Gegenteil.
Analysen im Internet oder bei einem Fachmann einzuholen ist äusserst ratsam, da gebe ich klimaneutral völlig Recht.

Viele Grüße, Jürgen
  • Muellina
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 439
vor > 2 Jahre
@ Profile

Guten Morgen Jürgen,

ja, Du hast Recht und merkst aber auch alles :roll:. Das ist auch gut so, sonst werden hier noch falsche Ratschläge befolgt. Danke für die Korrektur und ich werde mich bemühen, das nächste Mal vor dem Absenden noch mal durchzulesen.

Schönes Wochenende!
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
moin moin muellina,

bittesehr. Ich lasse mich gern mal von Dir bei einem Vauxpas, der mir sicher auch ab und zu passiert, ertappen :wink:

have a nice (valentines)day
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
@bluemoon

Hallo bluemoon und willkommen.

Hab dir hier eine ausgezeichnete Webseite, die ich selbst für meine Personalarbeit immer benutzt habe. Viele Firmen können leider selbst keine richtigen Zeugnisse schreiben. Also, aufgepasst!

http://www.now.ch/

Gruss Wurzel
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
@all

GANZ WICHTIGER HINWEIS VON WURZEL:"Viele Firmen können leider selbst keine richtigen Zeugnisse schreiben. Also, aufgepasst!"

Geht ins Internet und schaut Euch Eure Zeugnisse nochmal genau an.
Die Ursachen für so manches nicht stattgefundene Vorstellungsgespräch können in der Zeugnissprache liegen!!

Viele Grüße, Jürgen
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
@bluemoon

Hab hier in der gestrigen Presse einen Artikel über dieses Thema gelesen:

Die Geheimsprache des Chefs

Codierungen in Arbeitszeugnissen sind verboten ? wie man sich dagegen wehren kann

rahel koerfgen

Vielsagend. In Arbeitszeugnissen steht oft mehr, als einem lieb ist.
Bei einem Stellenwechsel und ganz besonders bei einer Entlassung sollten
Arbeitnehmer ein besonderes Augenmerk auf die Sprache des Zeugnisses legen. Scheinbar harmlose Formulierungen können ihm sonst zum Verhängnis werden.
«Er bemühte sich um eine gute Arbeit. » Was freundlich tönt, ist mitnichten so gemeint ? wer diese Formulierung in seinem Arbeitszeugnis entdeckt, bei dem sollten die Alarmglocken klingeln: Sein Zeugnis ist codiert. Das heisst, dass die wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt ist. Und im Falle einer Codierung hat diese meist eine negative Bedeutung.
Im Fall von «Er bemühte sich» lautet die Übersetzung in etwa: Er war eine Flasche (siehe Tabelle). Brutal, aber wahr.
Wegen eines solch kleinen Satzes kann ein Mitarbeiter auf den Stufen der
Karriereleiter ausrutschen ? wenn nicht sogar herunterfallen. Denn: Wer stellt schon einen Versager ein? «Das Arbeitszeugnis soll das erufliche Fortkommen des Angestellten erleichtern», sagt Ursula Hubschmid, Advokatin bei Vischer Anwälte und Notare in Basel mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Missstimmigkeiten am Ende des Arbeitsverhältnisses
dürften deshalb vom Arbeitgeber nicht überbewertet werden und auch
im Zeugnis nicht zum Ausdruck kommen. «Die Verwendung solcher Codes
ist verboten; sie verstossen gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und gegen Treu und Glauben», so Hubschmid weiter. Es treffe aber leider zu, dass sich bei Zeugnissen in einzelnen Fällen eine Codierung eingeschlichen habe, indem «relativ positiv tönende Qualifikationen
unter den Eingeweihten eine negative Bedeutung haben». Wie aber konnte es überhaupt dazu kommen, dass sich Codierungen in Arbeitszeugnisse eingeschlichen haben? Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahr als auch wohlwollend geschrieben sein. Diese beiden Grundsätze sind oft nicht leicht miteinander zu vereinbaren. Denn ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter, mit dem er nicht zufrieden war, am liebsten kein gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Deswegen hat sich im Laufe der Jahre eine
Art Geheimsprache unter den Personalverantwortlichen entwickelt, in der
vermeintlich «positive» Formulierungen in Wirklichkeit eine abwertende
Bedeutung haben. «Die Codierung dürfte wohl entstanden sein, weil die
Personalverantwortlichen Diskussionen über eher negative Formulierungen
in den Zeugnissen vermeiden, aber trotzdem die entsprechende Aussage
vermitteln wollen», sagt Hubschmid.

Eine offizielle Liste mit codierten Floskeln existiert indes nicht. Im Internet jedoch finden sich unzählige Listen mit den gängigen Formulierungen und ihren Bedeutungen.

nichts böses. Nicht immer jedoch sind Codierungen böse gemeint: In kleineren Unternehmen, wo der Chef Codierungen nicht kennt, können sich in den Zeugnissen solche Floskeln einschleichen ? auch wenn der Chef dem
Mitarbeiter gar nichts Böses will. Dieses Problem ist Hubschmid bekannt: «Die Codes führten dazu, dass gewisse Formulierungen
nicht mehr gebraucht werden können, weil dahinter eine andere
Bedeutung vermutet wird», sagt sie. So darf ein Unternehmen heute in
einem Arbeitszeugnis nicht mehr schreiben, dass man mit dem Mitarbeiter
«zufrieden» gewesen sei ? dies gilt als schlechte Qualifikation. Eine positive Aussage müsste zum Beispiel lauten: «Wir waren mit den Leistungen von X.Y. in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden.
» Viele Arbeitgeber versuchen, das Problem dadurch zu beseitigen, indem
sie dem Zeugnis einen Satz wie «Das vorliegende Zeugnis enthält keine
versteckten Codierungen» anfügen.
Was aber, wenn der Mitarbeiter tatsächlich schlecht gearbeitet hat? «Arbeitnehmer haben nicht einen generellen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, sondern auf ein wahres und klares», sagt Hubschmid dazu. Ein Arbeitgeber sei somit berechtigt, negative Aussagen in ein Zeugnis zu nehmen, wenn sie der Wahrheit entsprechen.

sorgfältig lesen. Wer nun Codierungen in seinem Arbeitszeugnis entdeckt,
ist aber keineswegs verloren ? im Gegenteil:
Er hat das Recht, die zweideutigen Worte durch andere, unverdächtige
Wendungen ersetzen zu lassen. «Es empfiehlt sich, ein Zeugnis sehr sorgfältig zu lesen und allenfalls eine Änderung zu verlangen», sagt Advokatin Ursula Hubschmid. Sollte der Arbeitgeber die Änderung ablehnen, kann der Anspruch des Mitarbeiters vor Gericht durchgesetzt werden.

Gruss Wurzel
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
Hallo wurzel,

ich finde die sogenannte Zeugnissprache auch nicht in Ordnung.
Sie entspringt dem Umstand, daß AG einem schlechten AN kein offensichtlich schlechtes Zeugnis ausstellen dürfen, trotzdem aber auch dem nächsten AG keine "Pfeife" empfehlen wollen. (wenn das unsere Kinder rauskriegen, werden die über die brutal deutlichen Zensuren doppelt sauer sein! Bei Erwachsenen ziert man sich und geht zum Arbeitsgericht aber die "Kleinen" müssen das jahrelang täglich aushalten. Wieso glauben eigentlich Eltern, für Kinder ist angemessen, was sie selber nicht akzeptieren wollen?)
Wenn man einen schlechten AN auch als solchen bezeichnen dürfte, (wie in der Schule) wäre alles kein Problem.
So wird aber ein Code entwickelt und Mißbrauch sowie unwissentlich schlechten Zeugnissen ist Tür und Tor geöffnet.
Ich habe immer gern den letzten Chef angerufen, dann wußte ich immer schnell, woran ich bin.

Viele Grüße, Jürgen
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
@Profile

Hallo Jürgen

Da gehe ich mit dir absolut einig. Auch mir hat die Erfahrung gezeigt, dass ein Telefon mit dem letzten Vorgesetzen am meisten Aussagekraft hat. Eigentlich darf man diese Rückfrage auch nur starten, wenn sich der Bewerber damit einverstanden erklärt (die blanke Theorie....).

Grüsse Wurzel
  • Sternenhimmel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 2013
vor > 2 Jahre
@ Wurzel,

Ein sehr interessanter Artikel, danke.
LGr.
Sternenhimmel
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
@Profile
Würdest du, bzw hast auch schon einmal den letzten Chef angerufen,
wenn der AN dort noch arbeitet?
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Ich habe heute im Radio eine Sendung über österreichische Arbeitszeugnisse gehört.

Im Allgemeinen besteht demnach kein Anspruch auf ein sog. "qualifiziertes Zeugnis", sondern der AG kann in Österreich auch nur ein "einfaches" Zeugnis mit Angabe über Art (Beschreibung aller Tätigkeiten) und Dauer der Arbeit geben ohne Bewertung.
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
@bluemoon,

never ever!!
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
@bluemoon,

"Im Allgemeinen besteht demnach kein Anspruch auf ein sog. "qualifiziertes Zeugnis", sondern der AG kann in Österreich auch nur ein "einfaches" Zeugnis mit Angabe über Art (Beschreibung aller Tätigkeiten) und Dauer der Arbeit geben ohne Bewertung."

Für ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis (Zeitvertrag o.ä,) wäre das o.k.
Hat jemand lange in einer Firma gearbeitet, wünscht er in der Regel (die Regel ist, er hat seinen Job gut gemacht) ein qualifiziertes Zeugnis. Hat er dies nicht, so deutet das auf Mißstände hin oder auf einen AN, dem es egal ist. Beides spricht nicht für den AN.
Wie gesagt, Zeugnisse sind, wie in der Schule,nur für den, der ein schlechtes hat bzw. erwartet, ein Problem.
In dem Fall hilft nur Ehrlichkeit und es in Zukunft besser machen! (auch wie in der Schule)

Viele Grüße, Jürgen
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Ein Bekannter von mir schreibt seinen Lebenslauf so, dass die letzte Firma nicht namentlich erwähnt wird.
Ist das günstig? (Vor allem wenn man sich aus ungekündigter Stellung heraus bewirbt)
  • wurzel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 1662
vor > 2 Jahre
bluemoon

Kannst du uns vielleicht sagen, welchen Sinn dies machen soll resp. was damit bezweckt wird. Ein Lebenslauf muss eigentlich vollständig sein, ansonsten ist da eine Lücke bei der sich jeder Personalleitende fragt, was los ist.
Ich rate von solchen "Mauscheleien" ab.

Wurzel
  • Sternenhimmel
  • Status: Legende
  • Beiträge: 2013
vor > 2 Jahre
@ bluemoon
Herzlich willkommen im Forum :D

Hallo,
Und welche Antwort gibt dein Bekannter dann, wenn er nach dem aktuellen Arbeitgeber gefragt wird?

Jede Lücke im Lebenslauf motiviert den Personalisten zum Nachbohren...
Wenn dein Bekannter etwas verheimlicht, wirft das dann gleich einen schlechten Schatten auf ihn als Bewerber.
So denke ich.

Viele Grüße
Sternenhimmel
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
"Wurzel" schrieb:
Kannst du uns vielleicht sagen, welchen Sinn dies machen soll...

Der Zweck liegt auf der Hand und wurde ein paar Beiträge zuvor erwähnt - es geht darum, dass sich Manche beim vorherigen Chef über den Arbeitnehmer erkundigen, was durch wirksam verhindert wird.
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Sternenhimmel schrieb:

Herzlich willkommen im Forum


Danke

Und welche Antwort gibt dein Bekannter dann, wenn er nach dem aktuellen Arbeitgeber gefragt wird?


Er ist nicht auf den Mund gefallen und wird wohl eine entsprechende Antwort geben, ich werde ihn 'mal fragen...

Jede Lücke im Lebenslauf motiviert den Personalisten zum Nachbohren...
Wenn dein Bekannter etwas verheimlicht, wirft das dann gleich einen schlechten Schatten auf ihn als Bewerber.


Mag sein, Vieles sind aber auch einfach Gepflogenheiten, die sich im Laufe der Zeit ändern können.
Zum Beispiel wurde früher im Lebenslauf das Religionsbekenntnis erwähnt, oder der Beruf der Eltern.

Viele Personalsuchfirmen schreiben zB ja auch nicht in das Inserat rein, für welche Firma der Job ausgeschrieben ist, warum soll man als Jobsuchender daher gleich zu Beginn alles von sich preisgeben, vorallem wenn die Information unerheblich ist, weil zwar nicht die Firma genannt wird, aber sehr wohl die durchgeführte Tätigkeit, die Branche und Firmengröße.
  • Schneeschaufler
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 161
vor > 2 Jahre
"Ein Bekannter von mir schreibt seinen Lebenslauf so, dass die letzte Firma nicht namentlich erwähnt wird.
Ist das günstig? (Vor allem wenn man sich aus ungekündigter Stellung heraus bewirbt)"


Das kommt in D häufig vor. Ein normaler Vorgang und verständlicher Selbstschutz bei Abgabe einer schriftl. Bewerbung.
Ich würde die Branche nennen, also zB
"Internationales Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt Arzneimittelzulassung"

Kommt es danach zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, wird man allerdings nicht drumherumkommen, den Arbeitgeber zu nennen. Man kann sich dann aber natürlich Vertraulichkeit zusichern lassen.
(=dass der Vermittler die Daten dem Kunden gegenüber auch noch nicht preisgibt, bzw "Sperrvermerke/Wünsche des Kandidaten beachtet).
Für einen guten Personaldienstleister/Vermittler ist das ohnehin selbstverständlich.
  • Profile
  • Status: Legende
  • Beiträge: 581
vor > 2 Jahre
hallo Zusammen,

in dem Wort "BEWERBUNG" steckt nicht umsonst der Wortteil "WERBUNG".
Wie wäre es mit einer neue Sicht, in dem man dies wörtlich nimmt und für sich wirbt?
Kaufe ich ein Produkt, das ich noch nicht kenne, dann bin ich sehr daran interessiert, möglichst viel im Vorfeld darüber zu erfahren. Verheimlicht man mir bewußt etwas, regt mich das nicht unbedingt zum Kauf an. Nicht umsonst gibt es, zum Beispiel, seit Jahren den Kampf der Verbraucherschutzverbände um eine genaue Deklarierung der Inhaltsstoffe auf der Verpackung von Lebensmitteln.
Wenn nun ein lückenloser Lebenslauf bei einer Bewerbung üblich ist, sollte sich jeder im klaren sein, dass das bewußte Weglassen einiger Informationen zumindest Fragen aufwirft. Meistens wird es dazu führen, das meine (Be)Werbung keine Beachtung findet. Somit kann ich zwar meinen Kopf durchsetzen und das so machen wie ich denke, könnte mir allerdings auch die Zeit und das Geld sparen und es ganz lassen.
Wenn wir als Verbraucher schon keine Lust haben, sagen wir mal 10 Euro für ein Produkt auszugeben über dessen Inhaltsstoffe uns der Hersteller nicht umfassend informieren möchte, wieso sollte dann ein Arbeitgeber Lust auf einen Bewerber haben, der monatlich mehrere tausend Euro kostet, aber schon die erste Arbeitsaufgabe, nämlich: senden sie mir einen lückenlosen Lebenslauf, nicht erfüllen will?
Man kann im Leben alles machen, man muß aber auch mit den Konsequenzen leben können!

Viele Grüße, Jürgen
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Danke für Euer Feedback.

Ich denke problematisch ist es vor allem wenn man in einer kleinen Branche tätig ist wo Jeder Jeden kennt.
Da kann man durch diese Methode das Risiko zumindest im Vorfeld etwas reduzieren, dass geplaudert wird.
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 2 Jahre
Hallo,

Ich denke man sollte in einen Lebenslauf und in einer Bewerbung nichts verheimlichen. Irgendwann kommt sowie so alles raus!! Ich kenne einen Bekannten der hat nicht angegeben das er Schulden hat, obwohl er danach gefragt wurde!! Irgendwann kam dann eine Lohnpfändung und darauf hin auf die Kündigung.
Also es lohnt sich nicht irgend etwas zu verheimlichen.

mantafan
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Andererseits lautet ein weiser Spruch: "Wer Alles durchässt ist nicht ganz dicht."
Ich plädiere dafür, sich als AN nicht wie ein Schaf zu verhalten und zu allem "Ja und Amen" zu sagen.
Schon gar nicht mache ich freiwillig Angaben die mir Schaden können.
Auch die Frage nach Schulden halte ich für unzulässig. Eine erfolgte Kündigung wegen falscher Angaben halte ich daher für anfechtbar.
  • MantaFan
  • Status: Legende
  • Beiträge: 689
vor > 2 Jahre
Hallo bluemoon,

Mein Bekannter hatte gar nichts gegen die Kündigung tun können!!!
Er war bei der Arbeiterkammer und die konnten ihm auch nicht mehr helfen!! Natürlich soll und muss man nicht alles Preisgeben, aber wenn er beim Vorstellungsgespräch schon gefragt wird ob er Lohnpfändungen hat und er sagt nein obwohl er es ja weiss!!!! Dann finde ich das nicht gut.

mantafan
  • blue moon
  • Status: Erfahren
  • Beiträge: 53
vor > 2 Jahre
Wenn die Lohnpfändung wirklich schon schon absehbar war hätte ich auch versucht vorher darüber zu sprechen. Entweder mit dem neuen Arbeitgeber, oder was vielleicht besser wäre, mit meinen Gläubigern um dann auch gleich neu mit ihnen zu verhandeln. Andererseits gehen meine Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite, Spareinlagen, Vermögenswerte niemanden etwas an.
Antworten

Unsere Job-Foren








© kununu GmbH 2012. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt | Impressum | AGB | Disclaimer