Hi,
einfach mal eine Frage, die ich bislang auch nicht beantwortet bekam:
Bei einer geringfügigen Anmeldung gibt es ja 13. + 14. Monatsgehalt, Urlaub, Pflegeurlaub, usw.
Gibt es da einen Unterschied zwischen geringfügiger anmeldung beim Fixangestellten und freien Dienstnehmer?
Ein freier Dienstnehmer genießt ja die Vorteile von Urlaub, 13. + 14. Monatsgehalt, usw. nicht.
Wenn ich nun bereits versichert bin, kann ich auf eine geringfügige Anmeldung bestehen, sofern ich unter der Höchstverdienstgrenze bleibe?
Danke für Eure Antworten!
Grüße
elmer
vor > 4 Jahre
