Geringfügig - Unterschied zwischen freien Dienstnehmer u. Angestellten?

  • elmer1410
  • Status: Neuling
  • Beiträge: 22
vor > 4 Jahre
Hi,
einfach mal eine Frage, die ich bislang auch nicht beantwortet bekam:
Bei einer geringfügigen Anmeldung gibt es ja 13. + 14. Monatsgehalt, Urlaub, Pflegeurlaub, usw.

Gibt es da einen Unterschied zwischen geringfügiger anmeldung beim Fixangestellten und freien Dienstnehmer?
Ein freier Dienstnehmer genießt ja die Vorteile von Urlaub, 13. + 14. Monatsgehalt, usw. nicht.
Wenn ich nun bereits versichert bin, kann ich auf eine geringfügige Anmeldung bestehen, sofern ich unter der Höchstverdienstgrenze bleibe?

Danke für Eure Antworten!

Grüße
elmer
  • Rosanne
  • Status: Weiser
  • Beiträge: 202
vor > 4 Jahre
Servus elmar1410,

Natürlich kannst du auf eine geringfügige Anmeldung bestehen! Aber dein Chef wird das wahrscheinlich ablehnen, da er ja dann das 13. + 14. Monatsgehalt auch bezahlen muss, was er ja bei einen freien Dienstnehmervertrag nicht muss. Darum wird er dich sicher nicht geringfügig beschäftigen. Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Probier dein Glück :wink:

Liebe Grüße
rosanne
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