ORGANISATION SOZIALHILFE
Die Sozialhilfe hilft Menschen in Notlagen durch Beratung, finanzielle Unterstützung und andere Dienstleistungen und ermöglicht ihnen ein menschenwürdiges Leben. Anrecht auf Hilfe haben alle in der Stadt wohnhaften Personen unbeachtet der Ursache ihrer Notlage.
Oberstes Ziel der Sozialhilfe ist die Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbständigkeit. Im Mittelpunkt der Hilfe steht somit nicht die finanzielle Unterstützung, sondern die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft, sowie die Vorbeugung von Notlagen. Um dieses ambitiöse Ziel zu erreichen, arbeitet die Sozialhilfe eng mit anderen öffentlichen und privaten sozialen Institutionen zusammen und betreibt ein interdisziplinäres, informatikgestütztes Case Management.
Die finanzielle Unterstützung bemisst sich am detailliert nachzuweisenden und geprüften Bedarf und wird erst dann gewährt, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Eigenes Einkommen und Vermögen, Unterstützung von Verwandten, Leistungen von Sozialversicherungen, etc.).
Die rechtliche Grundlage der Sozialhilfe sind in der Bundesverfassung, im kantonalen Sozialhilfegesetz, sowie in den kantonalen Unterstützungsrichtlinien festgehalten. Massgebend sind auch die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektoren.
Die Sozialhilfe beherbergt und betreut auch die vom Bund zugewiesenen Asylbewerber, bis deren Aufenthalts-Status festgelegt ist.
Rund 200 Mitarbeitende, die in folgenden Abteilungen gegliedert sind:
·Erstaufnahme (Schalter = Kfm. Angestellte, Erstbetreuung = Sozialarbeiter, Klienten 1 ? 3 Monate)
·Langzeitfälle (8 Teams à 9 Mitarbeitenden = Kfm. Angestellte, 1 Teamleiter = Sozialarbeiter)
·Asylsuchende
·Subsidiarität = Rechtsdienst
·Rechnungswesen, Logistik etc.
Die Kaufmännischen Angestellten wurden vor einigen Jahren eingestellt, damit die Lohnsumme gesenkt werden konnte. Ein Kaufmann verdient für denselben Job rund CHF 1'000.00 brutto weniger.
PFLICHTENHEFT EINES KAUFMANNS LANGZEITFÄLLE
·Eigenverantwortliche Führung von Unterstützungsfällen mit Klientenkontakt im vorgegebenen Intervall (alle 3 Monate)
·Eigenverantwortung für die finanzielle Unterstützung
·Eigenverantwortung der anfallenden Korrespondenz inkl. Rechtliche Problematik (evtl. Kontakt zu Rechtsdienst)
·Gewährleistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe nach SKOS- und kantonalen Richtlinien
·Erkennen des Bedarfes an persönlicher Hilfe und Vermittlung von Hilfsangeboten bei allen erdenklichen Institutionen und Stellen
·Erkennen von subsidiären Fragestellungen mit entsprechenden Abklärungen bei den Sozialversicherungen, Invalidenversicherungen, Erbschaften, Verwandtenunterstützung etc.
·Verfassen von Verfügungen im Kompetenzrahmen und Vorbereitung der rechtlichen Schritte für die Einleitung von Massnahmen
·Erkennen von Abweichungen
·Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
·Betreuung der Klientenapplikation, Nachführen der Klientenprotokolle im System, Verantwortung für Daten- und Administrationsqualität
·Mitarbeit in Arbeitsgruppen bei Eignung
NORMALER TAGESABLAUF EINES KAUFMANNS LANGZEITFAELLE
·5-Tage-Woche à 8.5 Stunden, Arbeitszeit de facto: zwischen 50 ? 55 Stunden/Woche
·Öffnungszeiten Amt: 08.00 ? 12.00, 13.00 ? 17.00 Uhr (Eingangsbereich hat drei Telefone, damit die Klienten gratis an den Sachbearbeiter gelangen können ohne Termin)
·ca. 4 ? 5 persönliche Klientengespräche pro Tag à ca. 30 Minuten, damit der Intervall von 3 Monaten eingehalten werden kann. Findet im Büro bei geschlossener Türe statt. Sicherheitsvorkehrungen: keine
·Postbearbeitung ? je nach Tag im Monat zwischen 3 ? 4 Stunden (ohne Tage, bei denen die monatlichen Zahlungen fällig werden ? wäre eine Story für sich....)
·10.00 ? 11.30 Uhr keine Klientengespräche, da die Telefonpräsenz gewährt sein muss. In dieser Zeit finden bis zu 25 Telefonate statt (Frage/Antwort-Spiel, Krankheiten, Unfälle, Mobiliarwünsche, Zivilstandswechsel, Geburten, Todesfälle, Reklamationen von Hausverwaltungen da Wohnung völlig verwüstet, Anfragen wegen Unterstützung für Ferienaufenthalte in ganz Europa, Kleiderzuschüsse, Anfragen bzgl. Gelder für Musikunterricht der Kinder, Bittstellungen ohne Ende und vielen, vielen Lügen, die es zu Differenzieren gilt). Der Gang aufs WC ist möglichst zu unterlassen, da die Präsenz am Arbeitsplatz durch Kontrollanrufe überprüft wird.
·Wöchentliche Teamsitzungen à 2 Stunden (für Neuerungen, Fallproblembesprechungen, Befindlichkeitsäusserungen, Informationen aus der Leitungssitzung, Diverses)
Beschreibung eines konkreten Arbeitstages folgt.
Wurzel
vor > 3 Jahre
