Rechtsauskunft

  • wurzel
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vor > 3 Jahre
@ all
Guten Morgen
Kann mir irgend jemand sagen, wie folgende Situation in der CH aussieht. Bin per 31.8.08 gekündigt worden, da ich infolge Krankheit ja längere Zeit ausgefallen bin. Eine Integration war nicht mehr möglich und ich nach meinem Zusammenbruch froh über diese Regelung (geht auch ums Stempelgeld).
Nun wurde ich für die letzten drei Monate freigestellt und in der Kündigung steht rein gar nichts, dass die Ferien durch die Freistellung abgegolten sind. Wir sieht das rechtlich aus, da in den Anstellungsbedingungen steht, dass Ferien infolge Krankheit von mehr als drei Monaten gekürzt werden können. Benötigt man da noch etwas Schriftliches?
Vielleicht kennt sich da jemand von euch aus, was schön wäre. :wink:

Allen einen tollen Tag und schöne Grüsse
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vor > 3 Jahre
hallo wurzel,

Arbeitsrechtliche Auskünfte erteilen in der Regel die Sekretariate der Arbeitsgerichte der Schweiz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) erteilt arbeitsrechtliche Auskünfte genereller Art.
Ich bin über Details auch nicht so genau im Bilde, also lieber mal da anrufen und nachfragen.

Viele Grüße, Jürgen
  • wurzel
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vor > 3 Jahre
@Jürgen

Vielen Dank für deine Unterstützung und einen schönen Tag. :D
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