vor > 4 Jahre
rechtlich gesehen ist der dienstvertrag ein ganz normaler vertrag der schriftlich, mündlich oder konkludent abgeschlossen werden kann. d.h. wenn du mit deinem ag gewisse bedingungen mündlich ausgemacht hast, ist ein gültiger dienstvertrag zustande gekommen. einziges problem ist dann natürlich, diese bedingungen vor einem gericht geltend zu machen, im falle eines streites. um dies zu unterbinden, gibt es eine eu-richtlinie die den arbeitgeber dazu verpflichtet dem arbeitnehmer einen dienstzettel aushändigen zu müssen, damit der arbeitnehmer eben wesentliche teile des arbeitsvertrages in schriftlicher beweisform hat. d.h. dein chef muss dir mind. einen dienstzettel aushändigen.
wenn er dir eh anbietet das du ihm einen vertrag bringen kannst, dann würde ich das auch an deiner stelle tun. du könntest ja zur gewerkschaft gehen, evtl haben die musterverträge oder du suchst im internet einen ganz allgemeinen gehaltenen vertrag und änderst ihn eben für dich passend ab. die personalabteilung (falls vorhanden) kann dir ja da sicher auch weiterhelfen.
an deiner stelle würde ich nciht gleich aufgeben. es gelten ja zumindest kündigungsfristen, schutzbestimmungen etc. nach kollektiv-/tarifvertrag auch wenn du keinen arbeitsvertrag hast.