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Ab wann in Pension
  1. MantaFan
    MantaFan
    Weiser
    251 Beiträge
    vor 4 Monate veröffentlicht

    Hallo,

    Ab wann kann man in Pension gehen? Meine Mutter hat jetzt 40 Jahre gearbeitet und ist auch noch krank. Wir haben um Pension angesucht, doch leider ist sie abgelehnt worden. Soll man die Pensionsversicherungsanstalt klagen ? Wer kennt sich da aus?

    mantafan

  2. User has not uploaded an avatar
    Sony
    Erfahren
    58 Beiträge
    vor 4 Monate veröffentlicht

    Hallo,

    ui ich glaub das ist ein sehr komplexes Thema, es gibt ja mehrere Möglichkeiten zur Pensionsberechnung. Würde mich da lieber beraten lassen von der Arbeiterkammer. Ich nehme aber an, deine Mutter wird einen Bescheid mit einer Begründung erhalten haben oder?

  3. MantaFan
    MantaFan
    Weiser
    251 Beiträge
    vor 4 Monate veröffentlicht

    Hallo Sony

    Das ist ja das komische an der Sache. Meine Mutter hat zwar den Bescheid mit der Ablehnung bekommen, aber es steht kein Wort dabei warum dieser Antrag überhaupt abgelehnt wurde. Deshalb bin ich ja so stutzig geworden. Aber du hast recht. Ich werde mich bei der Arbeiterkammer erkundigen und mal sehen was die zu dieser Sache zu sagen haben.

    mantafan

  4. sozial150
    sozial150
    Neuling
    21 Beiträge
    vor 4 Monate veröffentlicht

    Hallo mantafan,
    ob Dir die Arbeiterkammer da helfen kann, weiß ich nicht wirklich :-:

    Ich würde an Stelle Deiner Mutter einfach mal bei der Pensionsversicherungsanstalt nachfragen, mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt wurde.
    Soweit ich weiß, gibt es auf der Seite der Krankenkassen einen Beitragsrechner, da kann man errechnen, ob man die Jahre wirklich zusammen hat, die man braucht.

    Alles Gute!

    Schöne Grüße
    sozi
  5. misha
    misha
    Neuling
    27 Beiträge
    vor 4 Monate veröffentlicht

    Hallo mantafan!
    Der Kontakt zur AK hat nur einen Sinn, wenn deine Mutter wirklich arbeitsunfähig ist, dann wird die AK für sie eine Klage einreichen und sie zu gerichtlich beeideten Sachverständigen (Ärzten) schicken, die dann ein Attest abgeben. Es kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung, wobei vorher schon besprochen wird ob Aussicht besteht oder nicht. Bis dorthin hat man immer noch die Möglichkeit die KLage zurück zu ziehen. Die AK verlangt nichts dafür.

    Schönen Tag noch!

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