




> Mitten im Job
|
rosanne Weiser 167 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Servus ihr, Ich habe da mal eine Frage: Meine Freundin ist arbeitslos und geht nebenbei in einer Bar kellnern. Darf sie das eigentlich tun ? Sie bekommt ja vom Arbeitsamt Geld und dort wo sie nebenbei arbeitet verdient sie ja auch nicht schlecht. Wenn ich sie Frage was sie dort verdient, sagt sie immer zu mir das sie ganz gut Leben kann davon. Liebe Grüsse |
|
Infinity Legende 754 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
soweit ich weiss darf sie nur etwa 100,- bis 150,- € ( genauer weiss ich es auch nicht ) dazu verdienen. Bekommt sie mehr und das Amt kommt dahinter kann es sehr teuer werden. |
|
rosanne Weiser 167 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Servus infinity, Das ist aber nicht sehr viel , was man da dazu verdienen darf? Da ist meine Freundin sicherlich drüber, da bin ich mir sicher. Na ja dann hoffe ich mal für meine Freundin , dass sie keiner bei der Arbeit erwischt. Denn wenn es dann teuer wird für sie, wenn sie sie erwischen, dann hat auch keiner was davon. Liebe Grüsse |
|
jarjarbinx Neuling 14 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
schaut mal hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-3105-IPS-5.html man kann bis zu 349,01 € dazuverdienen. |
|
Sony Erfahren 58 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Hi, richtig bis zur Geringfügigkeitsgrenze darf man dazuverdienen. |
|
moppel Neuling 37 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Hi, man darf natürlich was dazuverdienen, aber das ist bestimmt nicht viel, kann mit den 150,00 stimmen, genau weiss ich es leider auch nicht. Aber ich denke, Deine Freundin wird nicht alle Stunden angeben, die sie auch ausbezahlt bekommt, Ausserdem als Kellnerin wird sie auch Trinkgeld bekommen und das zählt sicher nicht mit. |
|
Schmetterling Neuling 28 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Hallo, sag mal ist deine Freundin dort als "Kellnerin" angemeldet oder arbeitet sie dort "schwarz"? Denn soweit ich weiss, arbeitslos gemeldet sein und sich irgendwo als Kellnerin anmelden lassen geht nicht, denn dann musste man ja nicht als "arbeitslos im Register laufen". |
Du musst Dich registrieren bzw. einloggen um Beiträge zu schreiben.