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Forumsübersicht > Mitten im Job



Arbeitslos und Kellnern
  1. User has not uploaded an avatar
    rosanne
    Weiser
    167 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Servus ihr,

    Ich habe da mal eine Frage: Meine Freundin ist arbeitslos und geht nebenbei in einer Bar kellnern. Darf sie das eigentlich tun ? Sie bekommt ja vom Arbeitsamt Geld und dort wo sie nebenbei arbeitet verdient sie ja auch nicht schlecht. Wenn ich sie Frage was sie dort verdient, sagt sie immer zu mir das sie ganz gut Leben kann davon.
    Wie viel darf man denn verdienen wenn man arbeitslos ist ?

    Liebe Grüsse
    Rosanne

  2. Infinity
    Infinity
    Legende
    754 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    soweit ich weiss darf sie nur etwa 100,- bis 150,- € ( genauer weiss ich es auch nicht ) dazu verdienen. Bekommt sie mehr und das Amt kommt dahinter kann es sehr teuer werden.

  3. User has not uploaded an avatar
    rosanne
    Weiser
    167 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Servus infinity,

    Das ist aber nicht sehr viel , was man da dazu verdienen darf? Da ist meine Freundin sicherlich drüber, da bin ich mir sicher. Na ja dann hoffe ich mal für meine Freundin , dass sie keiner bei der Arbeit erwischt. Denn wenn es dann teuer wird für sie, wenn sie sie erwischen, dann hat auch keiner was davon.

    Liebe Grüsse
    Rosanne

  4. jarjarbinx
    jarjarbinx
    Neuling
    14 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    schaut mal hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-3105-IPS-5.html man kann bis zu 349,01 € dazuverdienen.
    lg

  5. User has not uploaded an avatar
    Sony
    Erfahren
    58 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hi,

    richtig bis zur Geringfügigkeitsgrenze darf man dazuverdienen.

  6. moppel
    moppel
    Neuling
    37 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hi, man darf natürlich was dazuverdienen, aber das ist bestimmt nicht viel, kann mit den 150,00 stimmen, genau weiss ich es leider auch nicht. Aber ich denke, Deine Freundin wird nicht alle Stunden angeben, die sie auch ausbezahlt bekommt, Ausserdem als Kellnerin wird sie auch Trinkgeld bekommen und das zählt sicher nicht mit.

  7. Schmetterling
    Schmetterling
    Neuling
    28 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hallo, sag mal ist deine Freundin dort als "Kellnerin" angemeldet oder arbeitet sie dort "schwarz"?

    Denn soweit ich weiss, arbeitslos gemeldet sein und sich irgendwo als Kellnerin anmelden lassen geht nicht, denn dann musste man ja nicht als "arbeitslos im Register laufen".
    Für den Fall dass sie bei der Schwarzarbeit (was ich mal vermute) erwischt wird, dann wird sie sich auf etwas gefasst machen müssen. Sie soll sich das mal lieber überlegen ob das so gut ist was sie da macht.
    Mir ist da jemand bekannt der wegen Schwarzarbeit ordentlich dran war.
    Aber jeder wie er meint.


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