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Ausbezahlung von Urlaub und Überstunden bei Selbstkündigung
  1. elmer1410
    elmer1410
    Neuling
    22 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hallo,
    ein Bekannter hat letzte Woche seinen Job gekündigt. Er hat einige Wochen Urlaub und einige Überstunden noch offen - würde sich mit der Kündigungsfrist gar nicht ausgehen, das aufzubrauchen.
    Nun bat man ihm, das Kündigungsmonat zu bleiben und man würde ihm alles ausbezahlen!

    Meine Fragen:
    Wie hat die Auszahlung zu erfolgen - Resturlaub 1:1 und Überstunden 1:1,5, oder wie?
    Kann uns da jemand genaue Auskunft geben?

    Grüße
    elmar

  2. User has not uploaded an avatar
    jadoch
    Erfahren
    60 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hey elmar1410,

    Seid da lieber vorsichtig. Dein Bekannter soll sich lieber vorher bei der Arbeiterkammer erkundigen. Aber wenn sein Chef es ehrlich meint wieso nicht! Aber er sollte sich wirklich vorher erkundigen, nicht das er dann da steht und durch die Finger schaut! :!:

    Gruß Jadoch

  3. User has not uploaded an avatar
    rosanne
    Weiser
    167 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Servus ihr,

    Ich weiss nicht wie das ist wenn man selber kündigt. Hat man da nicht verluste? Ich dachte mir immer nur wenn man im beiderseitigen Einverständnis kündigt hat man auf alles einen Anspruch. Macht es so wie es jadoch sagt und erkundigt euch lieber :!:

    Liebe Grüße
    Rosanne

  4. elmer1410
    elmer1410
    Neuling
    22 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hallo Jadoch,
    wie meinst Du das mit "durch die Finger schauen"?

    Der Resturlaub steht ja auf jedem Gehaltszettel drauf und die Überstunden liegen auch bei den Geschäftsführern auf und werden akribisch kontrolliert.
    allerdings danke für den Tipp, er sitzt gerade neben mir und sagt, dass er noch morgen die Überstunden ansprechen wird, und sollte es Diskussionen geben, geht er sofort in Zeitausgleich!

    Grüße
    elmer

  5. elmer1410
    elmer1410
    Neuling
    22 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    @rosanne:
    Früher war es so, dass man bei Selbstkündigung keine Abfertigung erhielt und 1 Monat am AMS gesperrt war.
    Das AMS ist ihm egal, denn er geht bei einer Tür raus, bei der anderen rein.
    Wir haben jetzt extra auf der Homepage der AK nachgesehen, Verluste hat man nur bei vorzeitigen Austritt oder wenn man Fristen nicht einhält.

    Aber danke nochmal für die Tipps!

    Grüße
    elmer

  6. User has not uploaded an avatar
    JamesBond
    Erfahren
    104 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Hi,

    Heute ist ja alles schon ganz anders geregelt mit den Abfertigungen. Das er vom AMS einen Monat gesperrt wäre das ist richtig. Ist aber bei deinen Bekannten eh egal weil er ja gleich wieder in eine andere Firma wechselt. Wünsche ihm viel Glück bei seinen Vorhaben :)

    bis dann
    jamesbond


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