




> Mitten im Job
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Willnicht Neuling 35 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
HalliHallo! Ich beschäftige mich zur Zeit ein bisschen aus Interesse mit dem Arbeitsrecht in Österreich und bin da über eine Regelung gestossen, die ich schon ein bisschen komisch finde... demnach sind Betriebe die mehr als 25 Personen beschäftigen, verpflichtet, pro 25 Beschäftigte eine "begünstigte behinderte Person" einstellen (also wenns ein Betrieb mit 75 Angestellten ist, dann 3 Behinderte Personen). Ausser man zahlt eine Ausgleichstaxe, die (und jetzt kommts!) 213euro pro Monat beträgt! Ist ja wohl eine billige Lösung für Arbeitgeber, sich vor so einer Regelung zu drücken! |
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Matthias Neuling 45 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hi Willnicht! Ja stimmt, find ich auch ein bisschen unfair, denen gegenüber, die Behinderte einstellen. Was ich mich aber frage ist, was jetzt solche "begünstigte behinderte Personen" sind... |
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Willnicht Neuling 35 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Also begünstigt behinderte Personen (in Österreich wohlgemerkt) müssen mindestens einen 50%igen Grad an Behinderung vorweisen (wird von der zuständigen Landesstelle des Sozialamtes gemessen) und entweder österreichischer Staatsbürger, EWR-Staatsbürger oder anerkannter Flüchtling sein. Solche Begünstigungen können dann z.B. sein: spezieller Kündigungsschutz |
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Matthias Neuling 45 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
hmmm... also meiner Meinung nach ist diese "Ausgleichstaxe" auch ziemlich niedrig gesetzt und ich glaub schon, dass ziemlich viele Firmen von dieser Möglichkeit gebrauch machen! |
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manager Erfahren 122 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hallo! Also meiner Meinung nach wird auch vielen Unternehmen nichts anderes übrig bleiben, als auf eine solche Regelung zurückzugreifen. Denn für viele Firmen, wird es wohl schwer sein, solch begünstigte behinderte Personen am Arbeitsmarkt zu finden bzw. adäquate Aufgaben für diese Personen zu finden. Meiner Meinung nach ist das schon eine gute Lösung, denn die Einnahmen aus diesen Ausgleichstaxen werden ja dann als Förderungen für diesen Personenkreis verwendet. |
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superella Neuling 34 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
zu dem thema muss ich ja auch gleich mal meinen senf dazu geben. |
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jobgerald Neuling 8 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hallo, |
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manager Erfahren 122 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Das ist genau das, was ich gemeint hab. Diese Förderungen werden nämlich durch diese Ausgleichstaxen finanziert, die AG leisten müssen, wenn sie keine Behinderten anstellen. Deswegen finde ich auch diese Ausgleichstaxen als gerechtfertigt, wenn auch ein bisschen zu niedrig angesetzt. |
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Jobritter Neuling 47 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
die ausgleichstaxen sind generell oft zu niedirg, aber man muss dabei auch rücksicht auf die nicht so finanziell leistungsstarken unternehmen nehmen. gibt ja häufig kmus die sich dann so umbauten oder hohe taxen eben nciht leisten können. |
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rmount Neuling 5 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
In Deutschland gibt es ganz ähnliche Regelungen wie in Österreich. Versetzt Euch also bitte in die Lage eine AG: Ich stelle einen Behinderten ein und bekomme für das gleiche Geld, wie für einen Nichtbehinderten einen längeren Urlaubsausfall, voraussichtlich einen wesentlich höheren Krankenstand, ein quasi gestrichenes Kündigungsrecht und einen Arbeitnehmer, der das genau weiß... Das Problem sind nicht die AG, das Problem sind unfähige Regierungen die dämliche Gesetze machen. Ich selbst bin Behinderter (GdB 90%) und fühle mich durch solche Gesetze zusätzlich behindert, da es für uns nur wenige AG gibt, die tatsächlich einen Behinderten einstellen würden. Richtig wären Gesetze, die die Förderung benachteiligter Gruppen (nicht nur Behinderter) als eine staatliche Aufgabe definieren. Arbeitsfähige und -willige sollten in staatlichen Beschäftigungsgesellschaften beschäftigt werden. Man sollte versuchen, sie im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen (mit einer Entlohnung, die der Leistung entspricht, Rest wird von der Beschäftigungsgesellschaft beigesteuert), und wenn eine nach allgemeinen Grundsätzen rechtmäßige Kündigung durch den AG erfolgt rutschen sie automatisch wieder in die Beschäftigungsgesellschaft zurück. Bei uns in D hat man den Eindruck, wir zahlen unsere Steuern nur noch um Abgeordnete und deren Bauwahn zu finanzieren. |
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