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Forumsübersicht > Auszeit vom Job



Bekomme keine Arbeitsbestätigung
  1. schlafmuetze
    schlafmuetze
    Neuling
    2 Beiträge
    vor 8 Monate veröffentlicht

    Hallo freunde,

    ich steh vor einem kleinen Problem, bin vor kurzem erst in einem nicht so guten verhältnis aus meinem job ausgetreten und befürchte, dass ich meine arbeitsbestätigung nicht bekomme, die ich aber für den AMS benötige.

    benötige ich diese bestätigung wirklich oder kann ich das auch irgendwie über sozialversicherung oder sonstige institutionen bekommen? :-: :-: :-:

  2. neo
    neo
    Neuling
    22 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    Was ist das AMS ?

    Aber grundsätzlich hast Du ein Recht auf eine Arbeitsbestätigung und ein Arbeitszeugnis bilde ich mir ein ...

    Schau mal was ich gefunden habe:

    Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, statt eines Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung zu verlangen. Diese gibt ausschliesslich Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Funktion. Bemerkungen über Leistung und Verhalten dürfen darin nicht enthalten sein. Hinweise auf den Grund der Auflösung sollten nicht aufgeführt werden.

    Achtung:

    In der Praxis werden Arbeitsbestätigungen regelmässig negativ interpretiert, und das wirtschaftliche Fortkommen der Angestellten wird eher gehemmt.

    Quelle: http://www.kvz.ch/beratung_ba_zeugnis_l2r522.html

    Viel Glück, Neo

    Be aware of the matrix !
  3. merlin1
    merlin1
    Neuling
    6 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    hey! also man sollte auch immer aufpassen, dass im arbeitszeugnis keine versteckten aussagen drinstehen. die dürfen dir ja nichts negatives reinschreiben, also haben die personalmanager ihre eigene sprache dafür entwickelt.

    hab mal auf einer hp folgendes gefunden:

    Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
    Negative Beobachtungen und Bemerkungen
    Gehalt
    Kündigungsgründe
    Vorstrafen
    Abmahnungen
    Krankheiten
    Fehlzeiten
    Leistungsabfall
    Alkoholabhängigkeit
    Behinderungen
    Betriebsratstätigkeit
    Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, daß Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
    Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
    Religiöses
    Engagement
    Nebentätigkeiten
    Ehrenämter
    Urlaubs- und Fortbildungszeiten
    Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.

    neo hat es bereits geschrieben, du hast als arbeitnehmer ein anrecht auf ein arbeitszeugnis!! aber dies ist eben mit vorsicht zu geniesen, auf alle fälle kritisch durchlesen!
    gruss, merlin

  4. Chef
    Chef
    Neuling
    4 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    Hallo,
    völlig korrekt. Dienstzeugnisse dürfen Euch bei weiteren Bewerbungen nicht "hinderlich" sein. Also kritisch durchlesen und gegebenenfalls nachhaken!
    Grüße,
    Chef

  5. Jobritter
    Jobritter
    Neuling
    47 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    AMS = Arbeitsmarktservice in Österreich

  6. schlafmuetze
    schlafmuetze
    Neuling
    2 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    Aber grundsätzlich hast Du ein Recht auf eine Arbeitsbestätigung und ein Arbeitszeugnis bilde ich mir ein ...

    davon bin ich auch überzeugt, aber was wenn die firma mir das zeugnis einfach nicht schicken möchte? immerhin habe ich schon 3 mal angerufen und 2 email geschrieben und nichts ist passiert. zum anwalt gehen deswegen lohnt sich dann doch nicht, besser eine andere möglichkeit finden, oder nicht? :|

  7. neo
    neo
    Neuling
    22 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    @schlafmuetze

    Ihr habt in Österreich doch sicher eine Interessensvertretung oder nich ?
    Dort mal anrufen und sich beraten lassen ....

    neo

  8. mark
    Anonym

    0 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    Ich würds mal bei der Arbeiterkammer versuchen oder gleich zum Konsumentenschutz :twisted:

  9. Jobritter
    Jobritter
    Neuling
    47 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    naja, konsumentenschutz wird dir wahrscheinlich in dieser belange was peifen :lol: aber arbeiterkammer kann dich da sicher beraten...
    mfg,
    JR

  10. Sklaventreiber
    Sklaventreiber
    Neuling
    13 Beiträge
    vor 7 Monate veröffentlicht

    Hallo. Sicherlich Arbeiterkammer eher. Konsumentenschutz hat mit Arbeitsthemen nix zu tun. LG


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