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Bekomme keine Arbeitsbestätigung


  1. jarjarbinx
    jarjarbinx
    Neuling
    14 Beiträge
    vor 10 Monate veröffentlicht

    @schlafmütze:
    Es kommt immer darauf an was für ein Dienstverhältnis du hattest,d.h. je nach Anstellung (zB Vollzeit) solltest du die Bestätigung unaufgefordert bekommen, jedoch als freier Dienstnehmer kann es sein, dass du gar nix bekommst. Dann reicht fürs AMS normalerweise einfach eine Bestätigung, dass du von der Sozialversicherung abgemeldet bist. Die Bestätigung kann man sich direkt vor Ort abholen. Zumindest hat mir das die Arbeiterkammer gesagt! :o Die sind hoffentlich kompetent aber so unfreundlich :evil:

  2. merlin1
    merlin1
    Neuling
    6 Beiträge
    vor 10 Monate veröffentlicht

    hey! finde es immer amüsant, wenn man von einem serviceunternehmen (was das ams ja im grunde genommen ist) liest, das ja nur dafür geschaffen wurde um mit den kunden in kontakt zu stehen und sie zu beraten dann ein unfreundliches personal haben. ist irgendwie ein widerspruch in sich für mich :mrgreen:
    gruss, merlin

  3. sozial150
    sozial150
    Neuling
    21 Beiträge
    vor 9 Monate veröffentlicht

    @ jarjarbinx:
    Der freie Dienstnehmer ist erst seit 01.01.2008 arbeitslosenversichert - vorher nur kranken- unfall- und pensionsversichert.

    Das heißt, wenn schlafmuetze immer nur als freier Dienstnehmer gearbeitet hat und vorher nie angestellt war, bekommt er auch vom AMS nichts und somit würde ihm eine Arbeitsbestätigung auch nicht nützen.
    Braucht man die aber überhaupt noch am AMS? Geht das nicht bereits auf elektronischem Weg mit der Krankenkasse?

    Schöne Grüße
    sozi

    Schöne Grüße
    sozi
  4. MantaFan
    MantaFan
    Legende
    513 Beiträge
    vor 9 Monate veröffentlicht

    Hallo sozi

    Leider ist es noch immer so, das man beim AMS noch eine Arbeitsbestätigung braucht. Das weiss ich von einem Bekannten von mir.
    Sein Arbeitgeber hat ihm die Bestätigungen noch nicht zugesendet und solange er die Bestätigungen nicht hat, kann er keinen Antrag abgeben. Obwohl er seit dem ersten Tag an, wo er sich beim AMS arbeitslos gemeldet hat trotzdem versichert ist und das Geld rückwirkend bezahlt bekommt.
    Liebe Grüsse
    Mantafan


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Antwort

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