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Frage zu sexueller BelÀstigung
  1. User has not uploaded an avatar
    Heimgeher
    Neuling
    23 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Eine kurze Frage, bei der ihr mir sicher weiterhelfen könnt:

    Und zwar wurde eine Freundin von mir wĂ€hrend einer Weihnachtsfeier von einem Vorgesetzten andauernd begrapscht und bekam auch einige anzĂŒgliche Bemerkungen zu hören. Der Chef war zwar ziemlich betrunken und macht sowas eigentlich auch nicht wĂ€hrend der Arbeit, aber seit diesem Vorfall muss sie sich des öfteren Bemerkungen von Kollegen gefallen lassen, dass sie etwas mit ihrem Chef gehabt hĂ€tte. Was kann sie da gegen machen? Ist ja eigentlich keine sexuelle BelĂ€stigung am Arbeitsplatz aber doch in gewisser Weise schon...

  2. manager
    manager
    Erfahren
    122 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Hallo Heimgeher!

    Hab mich fĂŒr dich da ein bisschen schlau gemacht... also sexuelle BelĂ€stigung außerhalb des Arbeitsplatzes kann auch rechtliche Folgen nach sich ziehen und meiner Meinung nach trifft das auch auf eine Weihnachtsfeier zu. Also ich glaub schon, dass deine Freundin da rechtliche Schritte gegen ihren Chef einlĂ€uten könnte.

  3. buerofreak
    buerofreak
    Erfahren
    83 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    ich denk mir, wenn der chef von deiner freundin sowas eigentlich nicht macht und er in diesem fall ziemlich angetrunken war, dann sollte deine freundin erst einmal mit ihm ĂŒber diesen vorfall sprechen und ihm erklĂ€ren, dass sie durch diesen vorfall ernste probleme mit den kollegen hat. ein offen gefĂŒhrtes gesprĂ€ch fĂŒhrt sicher eher zu einem zufrieden stellenden ergebnis als gleich zum anwalt zu gehen!

    Wenn dir jemand ne bratwurst brÀt, dann hat er wohl n'bratwurstbratgerÀt
  4. Matthias
    Matthias
    Neuling
    45 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Hi!

    ein offen gefĂŒhrtes gesprĂ€ch fĂŒhrt sicher eher zu einem zufrieden stellenden ergebnis als gleich zum anwalt zu gehen!

    Man muss auch immer vorsichtig sein in solchen Situationen, denn man hat wohl nicht immer die nötigen Beweise, wenn man rechtliche Schritte in anspruch nehmen möchte. Und meistens ists dann auch ein Schuss nach hinten, wenn mans nicht beweisen kann, denn der der angezeigt wird, wird dann wahrscheinlich selbst klagen auf ĂŒble Nachrede, oder so.

  5. User has not uploaded an avatar
    Heimgeher
    Neuling
    23 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Super! Danke fĂŒr eure ehrlich gemeinten RatschlĂ€ge... ihr habt schon recht, ist eine wirklich verzwickte Situation und ich werd auch meiner Freundin raten, erst mal mit ihrem Chef darĂŒber zu sprechen. Werd euch auf dem laufenden halten, was rausgekommen ist!

    Alles Liebe...

  6. User has not uploaded an avatar
    superella
    Neuling
    34 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    also bei solchen vorfĂ€llen immer gleich sagen man möchte das verhalten nicht oder deutlich nein sagen zu den anzĂŒglichkeiten, denn dann muss es demjenigen der belĂ€stigt auch klar sein.
    wegen beiweisen muss sie keine angst haben, bei sexueller belĂ€stigung gibt es eine beweislastumkehr, d.h. der beschuldigte muss beweisen nicht belĂ€stigt zu haben. ich denke aber, in diesem fall wĂŒrde ich mal abwarten, wenn es nochmal vorkommt, gleich nochmals deutlich machen und wenns nichts hilft :arrow: klagen, klagen, klagen, das hört dann sonst nicht auf. sicherlich immer schwer gegen den eigenen ag gerichtlich vorzugehen, aber ich denke man zerbricht sonst daran oder kĂŒndigt, obwohl der job einem eigentlich gefĂ€llt.
    sollte ein kollege belĂ€stigen, gilt das gleiche, d.h. darauf hinweisen und bei erneuter belĂ€stigung den ag davon in kenntnis setzen. der muss dann entweder den belĂ€stiger kĂŒndigen oder in eine andere abteilung stecken, sonst macht er sich auch strafbar, da er nicht gehandelt hat.
    lg, ella

  7. mumie25
    mumie25
    Neuling
    39 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    wegen beiweisen muss sie keine angst haben, bei sexueller belÀstigung gibt es eine beweislastumkehr, d.h. der beschuldigte muss beweisen nicht belÀstigt zu haben.

    Finde das schon wirklich prekÀr, dass der Beschuldigte beweisen muss, dass er nicht belÀstigt hat! Denn wenn er wirklich nix gemacht hat, dann ist ja trotzdem sein guter ruf geschÀdigt...

  8. dachziegl
    dachziegl
    Neuling
    8 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Ja, da kann ich Mumie25 nur Recht geben.
    Solche VorfÀlle sind schlimm.
    Ich hatte einen jungen Arbeitskollegen der nach einer Betriebsfeier von einem unserer LehrmĂ€dchen beschuldigt wurde sie sexuell belĂ€stigt zu haben und noch so einiges. Es kam dazumals sogar zu einer Anzeige durch die Mutter des LehrmĂ€dchens. Der junge Mann bekam in der Firma und vom Gesetz hĂ€ftige Probleme und musste seine Unschuld wirklich beweisen.Was er allerdings nicht konnte. Er wurde vom Chef gekĂŒndigt und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Erst nach Monaten kam dann die Wahrheit ans tageslicht, da das LehrmĂ€dchen sich bei einer Kollegin verplappert hatte, sie habe sich nur ĂŒber ihn geĂ€rgert da er nichts von ihr wollte und sie links liegen lies. Die Klage wurde zwar fallen gelassen aber das Leben des Buschen war schon sehr zerstört worden.

  9. User has not uploaded an avatar
    superella
    Neuling
    34 BeitrÀge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    das sind aber dann höchstens traurige einzelfĂ€lle, normalerweise ist die beweislastumkehr fĂŒr die geschĂ€digte schon von vorteil, weil zu beweisen das man belĂ€stigt wurde ist ja auf der anderen seite auch nicht einfacher, oder? :roll:


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