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AlBundy Erfahren 56 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Deutschland 14 uhr..... jaaaaaaaaaa ich bin da raus |
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Muellina Weiser 218 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hallo Albundy, na dann, herzlichen Glückwunsch! Arbeitslos melden mußt Du Dich umgehend, spätestens aber drei Tage, nachdem Du von der Arbeitslosigkeit Kenntnis bekommen hast, sonst macht das Amt Ärger und sperrt Dich. Urlaubsanspruch hast Du auch. Um den zu berechnen, teilst Du Deinen Urlaubsanspruch für das ganze Kalenderjahr durch zwölf Monate und multiplizierst das Ergebnis mit der Anzahl Deiner Arbeitsmonate, in diesem Fall also drei. Daraus ergibt sich die Anzahl der Tage Deines Urlaubsanspruchs. Du solltest auf jeden Fall sehen, daß Du den Urlaub in der Firma nimmst, denn wenn man ihn Dir auszahlt, bekommst Du für die Anzahl der Tage kein Arbeitslosengeld. Z.B. Ende des Arbeitsverhältnisses 30.09., zehn Tage Urlaubsanspruch nicht genommen, dann gibt es erst ab dem 11.10. Arbeitslosengeld. Schöne Grüße und netten Sonntag noch! |
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AlBundy Erfahren 56 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
3 Arbeitstage = Dienstag oder 3 Kalendertage = Montag |
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8schritte Weiser 175 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
hallo gratulation albundy lg.8schritte |
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JamesBond Erfahren 136 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hi albundy, Es ist eine Frechheit das man so ohne weiteres gekündigt werden darf, obwohl man noch Überstunden machen durfte. Aber irgendwie darfst du auch froh sein das du aus einer solchen Firma raus bist. Du wirst sehen das du was geeignetes finden wirst. bis dann |
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Muellina Weiser 218 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hallo Albundy, drei Wertage, d.h. es zählt von Montag bis Freitag, also wäre das für Dich der Dienstag bzw. sogar der Mittwoch, weil am Freitag das Amt ja sicherlich auch schon geschlossen war. Ich würde aber vorsichtshalber spätestens am Dienstag hingehen, man weiß ja nie... meiner Erfahrung nach wird auch gerne mal schikaniert und die Gesetze werden, je nach Sachbearbeiter, nach Bedarf ausgelegt. Besser noch gleich am Montag: nichts wie hin. Übrigens MUß Dein Arbeitgeber Dich hierfür freistellen, also laß Dir bloß nichts Gegenteiliges erzählen - man muß Dich, auch innerhalb der Arbeitszeit, gehen lassen, wenn Du zum Arbeitsamt willst oder mußt. Zu verlieren hast Du dort nichts mehr, also lerne Deine Rechte kennen und nutzen! Übrigens habe ich mich bei meinem Beispiel vertan: bei der Sperre für ausgezahlten Urlaub geht es natürlich auch um Werktage und nicht um Kalendertage, weil Du ja für freie Arbeitstage auch keinen Urlaub nehmen mußt. Sei auf jeden Fall vorsichtig bei dem, was Du machst und beachte immer die gesetzlichen Vorschriften, dann kann Dir vorerst mal niemand etwas. Ganz viel Erfolg dabei und natürlich auch beim Finden einer neuen, besseren Arbeit! |
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Muellina Weiser 218 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
P.S.: Selbstverständlich wird ab dem 19.09. gerechnet, wo Du die Kündigung zugestellt bekommen hast - am 18.09. magst Du davon geträumt haben, aber hellseherische Fähigkeiten unterstellen die Ämter (noch!) nicht. |
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wurzel Weiser 329 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hallo Muellina Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr im Moment vom Arbeitslosenrecht in Deutschland redet? Trotz allem kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass ausbezahlte Ferientage, die während den drei Monaten nicht genommen werden konnten, die Frist zum Bezug des Arbeitslosengeldes verlängern. Bist du dir da wirklich sicher? Wenn ja, fände ich dieses Vorgehen mehr als unverständlich. @albundy Dir wünsche ich bei allem was jetzt auf dich zu kommt, viel Glück und ich drücke dir die Daumen. Liebe Grüsse an euch Wurzel Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag |
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Muellina Weiser 218 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
@ Wurzel, haaaalllloooo, schön, daß Du auch wieder da bist!!! Ja, wir reden von Deutschland und ja, ich bin mir sicher. Bekommt man in Deutschland nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage ausbezahlt, hat man für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl das Arbeitsverhältnis beendet ist und obwohl man in dieser Zeit dem Amt schon werktäglich zur vollen Verfügung stehen muß. So steht es geschrieben, so wird es gehandhabt und leider ist es genau so 100%ig wahr. Unabhängig davon finde ich das ebenfalls nicht nur unverständlich, sondern auch wenig gerecht - schließlich konnte man den Urlaub nicht nehmen und gleichzeitig hat trotzdem das Amt die volle Verfügungsgewalt über die Zeit des Arbeitslosen, mit Ferien machen, d.h. wegfahren, wird es dann schwierig bis (im Normalfall) unmöglich, weil man den Urlaub beim Amt erst maximal eine Woche vorher bewilligt bekommt, im Zweifelsfall also erst dann auch buchen kann. Und das wird dann entweder stressig oder teuer oder beides. Tja, so ist das... In diesem Sinne, @ Albundy, mach alles richtig, so daß Du für Dich den größtmöglichen Vorteil aus der Situation ziehen kannst! Viel Erfolg dabei und alles Gute. |
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rosanne Weiser 202 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hi muellina, Das gilt aber auch für Österreich. Bei uns ist es auch nicht anders, da bekommt man auch kein Geld und man hat auch keinen Anspruch für diese Zeit auf Arbeitslosengeld. Ich finde es auch ungerecht, aber leider ist es mal so. Man kann nur versuchen das beste daraus zu machen. liebe grüße |
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