




> Mitten im Job
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blume376 Neuling 7 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
wollte mal fragen was mit dem restlichen urlaub passiert den man im vorjahr nicht verbraucht hat. verfällt der oder kann ich den rein theoretisch so lange wie ich will "aufheben"? |
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Markus65 Neuling 7 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
mh soweit ich das weiß kann der serwohl verfallen, da du ja ansonsten deinen gesamten urlaub über mehrere jahre hinweg horten könntest und dann was weiß ich, ein ganzes jahr auf urlaub gehen könntest. bezüglich der fristen kenne ich mich jetzt leider nicht aus, aber da kann man die personalabteilung fragen. |
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manager Erfahren 122 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
Hi! Also soweit ich weiss ist ansammeln nur insgesamt 3 Jahre erlaubt. Hast du also noch Resturlaub von '05 ist der also verfallen wenn der Anspruch auf 2008 entsteht. Verbraucht wird immer der älteste Urlaub. |
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mumie25 Neuling 39 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
"Gemäß § 4 Abs. 5 Urlaubsgesetz verjährt ein Urlaubsanspruch zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Es sind daher stets der Urlaub des laufenden Jahres und die Urlaube der beiden vorangegangenen Urlaubsjahre noch nicht verjährt. Bei jeder Urlaubskonsumation wird zuerst immer der älteste noch offene Urlaub verbraucht. Zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres kann der Arbeitgeber feststellen, ob ein das Ausmaß von 3 Urlaubsjahren (2 alt, 1 neu) übersteigender Urlaubsrest vorhanden ist: ein solcher Überhang ist verjährt und kann vom Urlaubskonto abgestrichen werden." http://www.wkw.at/docextern/recht/Verj%C3%A4hrung,Verfall.htm |
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Jobritter Neuling 47 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
der restliche urlaub aus dem vorjahr (2007) verfällt erst anfang 2010 auf deutsch gesagt |
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gandalf2 Neuling 41 Beiträge |
vor 7 Monate veröffentlicht |
wie jeder rechtliche anspruch kann natürlich auch der urlaubsanspruch verjähren. |
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Infinity Legende 747 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
also: Bei uns in D-Land gibt es Branchen in denen der Urlaub bis 31.12. genommen werden muß in anderen kann dieser bis zum 31.3. des folgenden Jahres übernommen werden |
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