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Kündigung und Überstunden
  1. discopolis
    discopolis
    Neuling
    15 Beiträge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Schönen Abend,
    wie ich in einem anderen Thread bereits schrieb, habe ich endgültig gekündigt und beginne bereits mit 1.April in einer neuen Firma!

    Ich befinde mich die 2.Woche in der Kündigungsfrist und soll:
    meinen Nachfolger einschulen und für 3 Geschäftsführer gleichzeitig Aufträge abarbeiten, geht sich in der Normalarbeitszeit nicht aus, jeder Geschäftsführer will alles bis morgen.

    Nun meine Frage: bin ich in der Kündigungszeit verpflichtet Überstunden zu leisten?
    Könnte man mir daraus einen Strick drehen (Umwandlung auf Fristlose wegen Arbeitsverweigerung), wenn ich sage, dass die aufgetragene Arbeit nicht zu schaffen ist und ich nicht mehr gewillt bin, auch nur eine Überstunde zu machen?

    Schönen Abend
    Discopolis

  2. fuchs12
    fuchs12
    Erfahren
    94 Beiträge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Hi discopolis,

    Ich finde du befindest dich in einer sehr schwierigen Situation. Am besten für dich wäre, wenn du dich an die Arbeiterkammer wendest und denen deine Situation beschreibst. Erkläre ihnen deine Situation und die werden dir dann mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich wünsche dir viel Glück :!:

    Lg Fuchs12

  3. forumtina
    forumtina
    Erfahren
    95 Beiträge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Hallo; es dauert zwar nicht mehr lange, bis Du diesen Job endgültig lassen kannst, aber ich würde an Deiner Stelle aufpassen, damit Du nichts falsch machst. Wie schon fuchs geschrieben hat, würde ich mich an die Arbeiterkammer wenden, die können Dir genau sagen, was Du noch für Pflichten hast. Und zusätzliche Überstunden müssen auf alle Fälle bezahlt werden.

  4. Infinity
    Infinity
    Legende
    747 Beiträge
    vor 5 Monate veröffentlicht

    Bevor Du weitere Überstunden machst solltest Du klären was damit passiert ? Es kommt ja nur die Auszahlung in Frage. Rede mit Deinen Chef darüber und lass es Dir schriftlich geben ( Zumindest brauchst Du einen Nachweis der geleisteten Stunden ) Im übrigen spricht nichts gegen einen ordentlichen Abgang. Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist o.K.


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