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Lohnpfändung bis zum Existenzminimum
  1. fuchs12
    fuchs12
    Erfahren
    78 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Mein Bekannter hat eine Lohnpfändung bekommen und fürchtet jetzt um seinen Job. Die Pfänden ihn bis zum Existenzminimum. Ist das überhaupt zulässig ? Darf man jemanden der ja auch noch Fixkosten hat eigentlich soviel Geld nehmen? Und kann man deswegen gekündigt werden ?
    Bitte um eure Antworten, da mir mein Bekannter wirklich leid tut!

    Lg
    fuchs12

  2. User has not uploaded an avatar
    8schritte
    Neuling
    13 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @ fuchs12,

    Natürlich wird der Lohn gepfändet wenn man Schulden hat. Ich würde aber deinen Bekannten raten, da er ja arbeitet sich bei der Schuldnerberatung einen Termin geben zu lassen und die werden dann alles andere mit ihm besprechen.
    Ob ein Arbeitgeber ihn wegen einer Lohnpfändung kündigen darf, das kann ich dir leider nicht sagen.

    bis später
    8schritte

  3. User has not uploaded an avatar
    Sony
    Erfahren
    58 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Hallo,

    Ja eine Pfändung bis zum Existenzminimum ist zulässig. Soweit ich weiß stellt eine Lohnpfändung keinen Kündigunsgrund dar. Aber eine Kündigung kann ja auch ohne Begründung erfolgen. Lediglich eine fristlose Entlassung muss aus einem der gesetzlich festgelegten Gründe erfolgen. Erfreut wird der Arbeitgeber nicht gerade sein, weil eine Lohnpfänung auch einen ziemlich hohen administrativer Aufwand ist.

  4. MantaFan
    MantaFan
    Weiser
    260 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Hallo fuchs12,

    Leider ist es so, das man deinen Bekannten bis aufs Existenzminimum pfänden darf. Aber ein Kündigungsgrund ist das sicher nicht! Aber es gibt viele Firmen, die einen erst gar nicht einstellen, wenn sie wissen, das er laufende Pfändungen hat. Am besten wäre es, wenn dein Bekannter mit seinen Chef reden würde. Das würde sicher einiges leichter machen. Denn wenn einer gepfändet wird, hat natürlich die Buchhaltung mehr Arbeit!

    mantafan

  5. Infinity
    Infinity
    Weiser
    423 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Lohnpfändung bis zum Existentminimum ist zulässig. Es ist aber wichtig des Kind nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen. ops: Soll heißen: Dein Bekannter hat doch vorher von seinen Problemen gewußt. Er hätte vorher mit seinen Chef reden sollen :roll: bzw. etwas dagegen tun. Ein Termin bei der Schuldnerberatung ist in diesen Fall anscheinend unumgänglich. 8O

  6. fuchs12
    fuchs12
    Erfahren
    78 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @ alle,

    Mein Bekannter hat sicher vorher schon gewußt was auf ihn zukommen würde, mir hat er es ja leider erst so spät gesagt, sonst hätte ich ihn ja schon früher helfen können. Er hat sich jetzt einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Mal sehen was da dann rauskommt und wie ihm die helfen können.

    Lg fuchs12


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