




> Auszeit vom Job
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bewerber8 Neuling 10 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hallo, |
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manager Erfahren 122 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hi! Also, wenn du aus Österreich kommst, da hab ich mich grad ein bisschen schlau gemacht: laut Arbeiterkammer kannst du nur bei nahen Angehörigen in Pflegeurlaub gehen und laut AK sind diese: * Ehegatten & Lebensgefährten "Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann." (http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-3227.html) Hoffe, ich hab dir weiterhelfen können! |
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agaaga Neuling 42 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hi! Hab einen Artikel gelesen, nachdem die Gesundheitsministerin Schmidt in Deutschland den Anspruch auf bezahlten Pflegeurlaub auf 10 Tage erhöhen will, damit man sich die nötigen Infos besorgen kann bzw. Vorbereitungen für die Pflege des Verwandten treffen kann! |
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bewerber8 Neuling 10 Beiträge |
vor 5 Monate veröffentlicht |
Hallo, |
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forumtina Erfahren 95 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
Hallo; was meinst Du, Du stehst jetzt vor einem grossen Problem? Kann nicht jemand anderer aus der Familie die Pflege übernehmen ? Oder hat sich das Problem inzwischen gelöst ? LG Tina |
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bewerber8 Neuling 10 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
Hallo |
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