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Traum oder Realität ?
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    goffling
    Neuling
    9 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    wie seht ihr das ?
    ich habe mich für den aussendienst beworben. die rahmenbedingungen sind einfach spitze. als ich jedoch nach dem dienstvertrag fragte hieß es: so etwas haben wir nicht und wenn sie einen unbedingt wollen, dann können sie mir ja ein muster vorlegen.
    ist an dieser stelle mein traum zerplatzt ?
    was würdet ihr machen ? soll ich darauf einsteigen ?
    wäre ein superjob
    Goffling hofft auf eure Meinung

  2. Sk8
    Sk8
    Erfahren
    55 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    Realität ja, auch sicher ein Albtraum.
    Hände weg von solchen Firmen und Chefs die viel versprechen und dann sagen - ich habe nichts gesagt :!:
    Alles auf Papier verlangen :!:
    LG
    Sk8

  3. gandalf2
    gandalf2
    Neuling
    41 Beiträge
    vor 6 Monate veröffentlicht

    rechtlich gesehen ist der dienstvertrag ein ganz normaler vertrag der schriftlich, mündlich oder konkludent abgeschlossen werden kann. d.h. wenn du mit deinem ag gewisse bedingungen mündlich ausgemacht hast, ist ein gültiger dienstvertrag zustande gekommen. einziges problem ist dann natürlich, diese bedingungen vor einem gericht geltend zu machen, im falle eines streites. um dies zu unterbinden, gibt es eine eu-richtlinie die den arbeitgeber dazu verpflichtet dem arbeitnehmer einen dienstzettel aushändigen zu müssen, damit der arbeitnehmer eben wesentliche teile des arbeitsvertrages in schriftlicher beweisform hat. d.h. dein chef muss dir mind. einen dienstzettel aushändigen.
    wenn er dir eh anbietet das du ihm einen vertrag bringen kannst, dann würde ich das auch an deiner stelle tun. du könntest ja zur gewerkschaft gehen, evtl haben die musterverträge oder du suchst im internet einen ganz allgemeinen gehaltenen vertrag und änderst ihn eben für dich passend ab. die personalabteilung (falls vorhanden) kann dir ja da sicher auch weiterhelfen.
    an deiner stelle würde ich nciht gleich aufgeben. es gelten ja zumindest kündigungsfristen, schutzbestimmungen etc. nach kollektiv-/tarifvertrag auch wenn du keinen arbeitsvertrag hast.


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