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anja63 Neuling 19 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Hallo, Wäre toll, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, gerne auch für 20 Stunden, kann man dann ja umrechnen - danke schon mal. Schöne Grüße |
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jadoch Erfahren 60 Beiträge |
vor 6 Monate veröffentlicht |
Hey anja63, Wenn du sagst du arbeitest 15 Stunden die Woche, dann überschreitet das ja kaum die Geringfügigkeitsgrenze. Denn die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 12 Stunden die Woche. Wenn man geringfügig beschäftigt ist bekommt man so um die 340 € pro Monat. Da bist du aber dann nur Unfallversichert und sonst nichts. Bei 20 Stunden die Woche, da ist es schon eine Teilzeitbeschäftigung. Gruß |
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